Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"
Gesundheits- & SozialwesenPolitik und MarktUNBEDINGT LESEN!

BMWK: Rundschreiben zu § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB

Kurz vor Ostern hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Rundschreiben zur Auslegung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Ausnahme für Rettungsdienste) erlassen. In diesem erläutert das Ministerium, dass diese Bereichsausnahme sich nicht auf die bundes- bzw. landes-rechtlich anerkannten Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen beschränkt.

Wenn von Wortlaut her: „gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen im Sinne dieser Nummer insbesondere die Hilfsorganisationen (sind), die nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen anerkannt sind“, ist dies laut BMWK lediglich beispielhaft zu verstehen und beschränkt den Anwendungsbereich nicht nur auf die bundes- bzw. landes-rechtlich anerkannten Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen. Bielmehr gelte die Ausnahme nach § 107 Absatz 1 Nummer 4 GWB für alle in-ländischen gemeinnützigen Leistungserbringer, unabhängig davon, ob sie nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- und Katastrophenschutzor-ganisationen anerkannt sind, sowie für gemeinnützige Leistungserbringer aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Das Rundschreiben finden Sie auch in der Bibliothek im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied im DVNW? – Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (3 votes, average: 5,00 out of 5)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert