Recht | Politik&Markt | Leistungen | Bau | ITK | Verkehr |Verteidigung | Health
Das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz („OZG 2017“) hat Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten (§ 1 Abs. 1 OZG 2017). Diese Verpflichtung richtet sich auch an die Wirtschafts- und Berufskammern als staatsorganisationsrechtliche Teile der Länder. Zur OZG-Umsetzung haben sich Bund und Länder im IT-Planungsrat darauf verständigt, die OZG-Leistungen arbeitsteilig zu entwickeln und sich wechselseitig nach dem sogenannten „Einer-für-Alle“(„EfA“)-Prinzip zur Nachnutzung zur Verfügung zu stellen. Den gesamten Beitrag lesen »