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Von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen)
Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K plant die nächste Ausschreibung zu Rabattverträgen. Die dritte Runde soll mehr als 60 Wirkstoffe betreffen, die Ausschreibung soll vermutlich im Dezember veröffentlicht werden. Spectrum K wird – wie bei den vorherigen Ausschreibungen – mehrere Partner unter Vertrag nehmen, voraussichtlich ein Modell mit drei Herstellern pro Wirkstoff. Zur Erinnerung: Die VK Bund (VK 2-33/09; VK 1-107/09; VK 3-145/09) hatte ursprünglich das „Drei-Partner-Modell“ mit unterschiedlichen Begründungen wegen unabsehbarer Kalkulationsschwierigkeiten verworfen…Gesamten Beitrag von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) lesen – nur für Mitglieder des DVNW, kostenlose Mitgliedschaft hier beantragen.
Bei vielen der großen Krankenkassen laufen die im Wettbewerb vergebenen Rabattverträge für umsatzstarke Medikamente demnächst aus. Die AOK z.B. meldet, dass sie ihre bislang umfangreichste Ausschreibung (AOK VII) an den Markt geben will, in der einige sehr umsatzstarke Wirkstoffe wie Pantoprazol erneut ausgeschrieben werden.
Die AOKen schreiben, obwohl es sich um jeweils selbständige Krankenkassen mit regionalem Bezug handelt, ihre Rabattverträge gemeinsam aus, teilen aber die Verträge in (diesmal acht) Regionallose auf. Für jedes Los wird (und wurde in der Vergangenheit) nur ein Vertragspartner gewählt – angesichts der rechtlichen Unsicherheiten des 3-Partnermodells ein Ansatz mit Zukunft.
Die Vergabe von Arzneimittelrabattverträgen erfolgt mittlerweile durchweg im Wege europaweiter Vergabeverfahren. Zwar haben einige gesetzliche Krankenkassen zunächst argumentiert, sie seien nicht an das Vergaberecht gebunden. Doch das erwies sich vor Vergabekammern und Gerichten als nicht haltbar und ist lange her. Vor kurzem unternahm eine einzelne gesetzliche Krankenkasse einen erneuten Anlauf gegen die Ausschreibungspflicht. Sie sagte zu, mit jedem interessierten Unternehmen einen Rabattvertrag zu schließen und ausdrücklich keine Auswahlentscheidung zu treffen. Damit sei die Durchführung eines Vergabeverfahrens nicht erforderlich.
Der Wettbewerb um Marktanteile für generische Arzneimittel findet in Deutschland mittlerweile hauptsächlich über Rabattverträge statt. Denn in der Apotheke werden in der Regel Arzneimittel von Herstellern verkauft, die mit der Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag abgeschlossen haben. Dementsprechend hart umkämpft sind die Vergabeverfahren, in denen die Verträge vergeben werden. Mit dem aktuellen Verfahren der AOKs wurde eine neue Stufe erreicht: In gleich drei Entscheidungen musste sich die die Vergabekammer des Bundes mit den Anforderungen an Preisprüfungen und Unterkostenangebote befassen (VK 3 126/10, VK 3 135/10 und VK 3 162/10). Sie ordnete eine neue Angebotsrunde an und verlangte, dass Unterkostenangebote konsequent ausgeschlossen werden. Der von den Auftraggebern hierbei angelegte Maßstab sei den Bieter transparent mitzuteilen.