Vergabeblog

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BGH: Zur Eindeutigkeit und Unzumutbarkeit der Forderung von Erklärungen/Nachweisen durch öffentliche Auftraggeber – kein „blindes“ Vertrauen auf die Formblätter des Vergabehandbuchs!

ParagraphDie Entscheidung des BGH vom 03.04.2012, Az.: X ZR 130/10 ist ein Beispiel dafür, wie sich auch im Vergaberecht der Fokus der Aufmerksamkeit über die Jahre hinweg deutlich verschiebt. Vor knapp 10 Jahren hatte der BGH mit der Entscheidung vom 18.02.2003, X ZR 43/02, eine Zeit der sehr strikten und formalistischen Handhabung in Vergabeverfahren eingeläutet, als er entschieden hat, dass grundsätzlich jede fehlende Erklärung oder jeder fehlende Nachweis im Angebot eines Bieters ohne Möglichkeit für den Auftraggeber zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe zwingend zum Ausschluss des Angebots führen muss.

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Nachforderung von Muster und Proben nach § 19 EG Abs.2 VOL/A (VK Sachsen, Beschluss v. 04.10.2011 – 1/SVK/037-11)

§§ 19 EG Abs.2, Abs.3 d), 24 EG Abs.1 VOL/A

ParagraphImmer wieder stellt sich die Frage, wie Muster und Proben vergaberechtlich zu behandeln sind – und damit natürlich auch, ob die Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen für Muster und Proben gilt. Hierzu hat die Vergabekammer Sachsen Stellung genommen und sehr anschaulich den Charakter einer Bemusterung sowie die Voraussetzung für die Nachforderung nach § 19 EG Abs.2 VOL/A und die Abgrenzung zur Nachbesserung nach § 19 EG Abs. 3 d) VOL/A erläutert.

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Weitere Entscheidung der 1. VK Bund zur Nachforderungsmöglichkeit des § 19 Abs. 2 S. 1 VOL/A-EG (1. VK Bund, Beschl. v. 9. 12.2011, Az.: VK 1 – 150/11)

Ein Gastbeitrag von Christian Frhr. v. Ulmenstein

ParagraphIn einem VOL/A-EG Verfahren hatten die beteiligten Bieter vergleichbare Referenzen vorzulegen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung hielt die Vergabestelle hinsichtlich eines Bieters eine vorgelegte Referenz für nicht vergleichbar. Da sich dieser Bieter in einem vorangegangenen Vergabeverfahren erfolgreich beteiligt hatte, zog die Vergabestelle „ersatzweise“ eine ihr aus einem früheren Vergabeverfahren bekannte (hausinterne) Referenz heran und ersetzte die nicht vergleichbare Referenz durch diese „Alt“-Referenz. Dabei bezog sie sich auf § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG.

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Nachfordern heißt nicht verbessern: § 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG betrifft nur die formale Vollständigkeit (1. VK Bund, Beschl. v. 14.12.2011, Az.: VK 1 – 153/11)

Ein Gastbeitrag von Christian Frhr. v. Ulmenstein

ParagraphZur Frage, ob von dem Nachforderungsrecht des §§ 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A-EG auch die Aufforderung zur materiellen Vervollständigung von Eignungsnachweisen gehört.

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OLG Brandenburg: Der Wortlaut zählt – Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen bei VOL/A-Vergaben im Ermessen des Auftraggebers (Beschluss v. 20.09.2011 – Verg W 11/11)

ParagraphSeit der Vergaberechtsreform 2009 wird darüber diskutiert, ob dem Auftraggeber bei der Entscheidung über die Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen im Rahmen von VOL/A-Vergaben ein Ermessen zustehen soll. In seiner Entscheidung vom 20.09.2011 (Verg W 11/11) hat das OLG Brandenburg diese Frage nunmehr ausdrücklich bejaht: Nach Auffassung des Gerichts spricht der Wortlaut in § 19 Abs. 2 VOL/A-EG eindeutig für eine Ermessensentscheidung des öffentlichen Auftraggebers. Dass sich die VOL/A insoweit von den Regelungen der VOB/A unterscheidet, muss damit – ob gewollt oder nicht – hingenommen werden.

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