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Monatsrückblick März

Close up a blue toned calendar page   Was waren die wichtigsten Themen im Vergabeblog im März? Unser Monatsrückblick gibt wie immer die Antwort.

1. Vergabeblog vor Ort! Am 14. April können Sie den Vergabeblog erstmals vor Ort erleben. Freuen Sie sich auf einen spannenden Abend mit hochkarätigen Referenten und interessanten Gästen in Frankfurt a. M. – für Sie selbstverständlich kostenlos.

2. VK Nordbayern – Nachreichen fehlender Preisangaben auch nach neuer VOL/A nicht möglich: Seit Inkrafttreten der VOL/A 2009 hat der öffentliche Auftraggeber die Möglichkeit, fehlende Nachweise und Erklärungen von den Bietern nachzufordern. Diese Nachforderungsmöglichkeit gilt jedoch grundsätzlich nicht für fehlende Preisangaben.

3. EuGH-Urteil – Vergabe von Rettungsdienstleistungen: Mit Spannung wurde das Urteil des EuGH zur Frage erwartet, ob auch die Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Rahmen des sog. Konzessionsmodells dem Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts unterfällt.

4. EU-Kommission und Öffentlicher Dienst: Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, endlich das EuGH-Urteil zur betrieblichen Altersversorgung kommunaler Angestellter umzusetzen. Mit weitreichenden Folgen für die Versicherungswirtschaft.

5. OLG Hamburg – vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft oder nicht mehr? Eine Entscheidung mit Folgen für kommunale Eigenbetriebe: Das Gericht entschied, dass eine kommunale Stadtwerke-GmbH keine vergabefreien Inhouse-Aufträge erhalten kann, wenn ihre Umsätze zu mehr 10 % aus Stromlieferungen an Private stammen.

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2 Kommentare

  1. C. Steinbrenner

    Es wäre schön, wenn der Monatsrückblick eine monatliche Institution werden würde. Denn im VergabeR passiert so viel, dass für mich eine ganz knappe Zusammenfassung besonderer Ereignisse zur Rekapitulation oder zum Nachschmökern hilfreich ist.

    Reply

  2. Marco Junk

    Liebe/r Frau/Herr Steinbrenner,

    besten Dank für die Anregung, die wir gerne aufnehmen.

    Vielleicht lässt sich sogar zum Ende eines Monats eine solche Zusammenstellung als PDF versenden.

    Beste Grüße,
    Marco Junk

    Reply

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