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Berlin: Zukünftiger Vergabe-Mindestlohn in Vergabeverfahren unberücksichtigt

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll in Berlin zukünftig an einen Mindestlohn von 12,50 Euro gekoppelt werden (). Unter dem Titel: „Vergabe von Aufträgen fürs Schulessen – Öffentliche Ausschreibung missachtet geplanten Mindestlohn“, berichtet der Tagesspiegel, dass dieser Betrag im Rahmen einer Ausschreibung um Catererleistungen jedoch unterschritten werden. Nach Informationen der Berliner Morgenpost: „Schulessen: Caterer sollen freiweillig 3,50 Euro mehr zahlen„, soll die aktuelle Ausschreibung jedoch nicht gestoppt werden, um das kostenlose Schulessen für Grundschüler ab dem kommenden Schuljahr nicht zu gefährden. Das Vergabegesetz sei noch nicht in Kraft – und könne deshalb in der Ausschreibung auch nicht gefordert werden. Der Tagesspiegel berichtet unter dem Titel: „Viele Ausschreibungen berücksichtigen Vergabemindestlohn nicht„, dass es sich bei dem Schulessen nicht um einen Einzelfall handele.

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