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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn eine Rechtsverletzung oder ein drohender Schaden dargetan wird.
Wenn ein Bieter kein Angebot abgibt, muss er für jede Rüge dartun, dass die vermeintliche Rechtsverletzung ihn in eigenen Rechten verletzen würde. Insoweit gilt die im Rahmen des Art. 19 GG, § 42 Abs. 2 VwGO anerkannte Möglichkeitstheorie entsprechend auch im Vergaberecht. Den gesamten Beitrag lesen »
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Verliert ein Bieter sein Interesse am Auftrag, wird seine sofortige Beschwerde unzulässig und bleibt daher ohne Erfolg. Teilt ein Beschwerdeführer während des Beschwerdeverfahrens mit, dass er kein Interesse mehr am Auftrag habe und verlängert er deswegen die Bindefrist nicht (mehr), so fällt seine Antragsbefugnis weg. Den gesamten Beitrag lesen »
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Wenn die Angabe eines Gerichtsstands auf dem Geschäftspapier eines Bieters den Vorgaben der Vergabeunterlagen widerspricht, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Die Angabe eines anderweitigen Gerichtsstands auf dem Übersendungsschreiben ändert die Vergabeunterlagen oder ist ein (hier nicht zugelassenes) Nebenangebot und daher zwingend auszuschließen. Den gesamten Beitrag lesen »
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Trotz einer unzulässigen interkommunalen Kooperation kann ein privater Entsorger keinen vergaberechtlichen Rechtsschutz erlangen, da ihm insoweit mangels Chance auf Beteiligung an einer Ausschreibung die Antragsbefugnis fehlt. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Bereichsausnahme einer vergabefreien interkommunalen Kooperation setzt unter anderem eine Zielidentität voraus. Diese ist nach Auffassung der VK Rheinland-Pfalz nur erfüllt, wenn sich die Kooperation auf die Wahrnehmung einer allen gleichermaßen obliegenden Aufgabe bezieht. Den gesamten Beitrag lesen »
Mit dieser Entscheidung erschwert das OLG Koblenz die wirtschaftliche Beschaffung und lässt dabei den Grundsatz der wirtschaftlichen Beschaffung (§ 97 Abs. 1 Satz 2 GWB) völlig außen vor. Die Aufteilung eines Auftrags in Mengenlose ändert nichts daran, dass es sich aus vergaberechtlicher Sicht um einen einzigen Auftrag handelt. Auch wenn ein Auftrag in Teillosen ausgeschrieben wird, kommt es für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit deshalb nach Auffassung des OLG Koblenz auf das Gesamtergebnis an und nicht auf die einzelnen Teillose. Den gesamten Beitrag lesen »
Es gibt keine gesetzliche Vermutung dahingehend, dass die Bildung von Bietergemeinschaften gegen § 1 GWB verstößt. Eine Verfahrensrüge muss regelmäßig vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erhoben werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Führt ein öffentlicher Auftraggeber Verhandlungen über die Bedingungen der Mitbenutzung durch duale Systeme nach der VerpackV nicht zu Ende, kann dies zu einem Schadensersatzanspruch des beauftragten PPK-Sammlers führen. Ausschreibungskonzeption, die eine Bezahlung nur der Sammelkosten für kommunale Druckerzeugnisse vorsieht, aber eine Verwertung der gesamten PPK-Fraktion zu Gunsten eines Landkreises vorsieht, ist dennoch rechtlich zulässig.
Leidet ein Vergabeverfahren an erheblichen Mängeln, die auch schon in der Bekanntmachung selbst enthalten sind, ist zur Vermeidung von weiteren Verzögerungen eine Aufhebung der Ausschreibung und nicht nur eine Rückversetzung in den Stand vor Versendung der Vergabeunterlagen geboten.
Der Antragsteller hat im Falle der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens ein Forstsetzungsfeststellungsinteresse, wenn der Nachprüfungsantrag ursprünglich zulässig und begründet war. Läuft während eines Nachprüfungsverfahrens die Bindefrist für das Angebot der für den Zuschlag vorgesehenen Beigeladenen ab, Den gesamten Beitrag lesen »
Es ist zweifelhaft, ob der Grundsatz der Angemessenheit eingehalten wird, wenn bei Reinigungsleistungen Referenzen in einem Umfang gefordert werden, die die Größenordnung der ausgeschrieben Reinigungsleistungen übersteigen. Jedenfalls ist dies in der Vergabedokumentation zu begründen.
3,5 Monate Rüstzeit sind für einen Abfallsammelauftrag ausreichend. Die öffentliche Hand kann in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit den Beschaffungsgegenstand frei bestimmen. Sie ist nicht verpflichtet, legal erworbene Wettbewerbsvorteile zu egalisieren oder für gleiche Ausgangsbedingungen für alle Bieter zu sorgen.
Unterlagen, die nicht die von einer Vergabestelle geforderte Aktualität aufweisen können nach einer Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg nicht nachgefordert werden. Das Angebot des entsprechenden Bieters ist zwingend auszuschließen.
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Diejenigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE), die die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) ausschreiben, stehen vor einem Dilemma: Während das Bundeskartellamt (Entscheidung vom 13.05.2004 – B 10-37202-N-97/02-1) in Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29.12.2004 – VI-Kart 17/04) die Ausschreibung nur des kommunalen PPK-Anteils für zulässig hält, ist das OLG Rostock bekanntermaßen genau der gegenteiligen Auffassung. Ebenfalls nicht geklärt ist die Frage, wem das Eigentum an dem nicht-kommunalen PPK-Anteil zusteht.
Ein südbayerischer Landkreis hatte die Vermarktung von Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen, kurz: PPK) in einem europaweiten offenen Verfahren ausgeschrieben. Hierbei konnten die Bieter einen Vergütungspreis angeben, den sie an den Landkreis zu zahlen haben. Die Vermarktung sollte die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung des PKK beinhalten. Die Abfrage von Entgelten für den Transport unterblieb. Die Vergabeunterlagen enthielten weiterhin eine Preisgleitklausel mit Bezugnahme auf einen Marktindex.
Gegen die Art und Weise der Preisabfrage wehrte sich ein Bieter mit einem Nachprüfungsantrag erfolgreich. Die VK Südbayern (Az. Z3-3-3194-1-23-04/10 v. 24.06.2010) gab der Vergabestelle auf, das Verfahren sowohl im Hinblick auf die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes als auch wegen der vorgesehenen Preisgleitklausel nachzubessern.