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IT-Vergaben – weiterhin keine Rechtssicherheit für Auftraggeber und Bieter zu zentraler Datenschutzfrage (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.09.2022 – 15 Verg 8/22)

EntscheidungDas Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Gelegenheit zur Klärung einer zentralen Rechtsfrage im Datenschutzrecht zur Schaffung von Rechtssicherheit für Auftraggeber und Bieter in Vergabeverfahren verstreichen lassen. Statt materiell-rechtliche Fragestellungen zu überprüfen, verweist der Vergabesenat auf den guten Glauben an Garantien im Angebot zur vertragskonformen Leistungserbringung. Den gesamten Beitrag lesen »