Suchergebnisse für: „Verg 20/13“
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Zahl der Baugenehmigungen weiter rückläufig
Rückggang im November 2024 bei rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
Die Bauwirtschaft in Deutschland steht vor einer zunehmenden Krise. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden im Zeitraum von Januar bis November 2024 insgesamt 193.700 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einem Rückgang von 18,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
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EU mahnt Deutschland bei Daten-Governance
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Deutschland hat bei der Umsetzung der Verordnung über europäische Daten-Governance Nachholbedarf. Sollte die Bundesregierung die Forderung der EU-Kommission nicht zeitnah umsetzen, droht der Bundesrepublik ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
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Das Gesamtvolumen der öffentlichen Auftragsvergabe im Jahr 2022 belief sich auf 131,65 Milliarden Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/13506) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13199) hervor.
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Alles fließt – besser lassen sich die aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts nicht beschreiben. Und was mit Blick auf die neuen EU-Richtlinien für das große Ganze gilt, trifft natürlich auch für den kleineren Bereich der Zuschlagskriterien zu. Damit unseren Lesern mit dieser Beitragsreihe auch weiterhin ein praxisorientierter Leitfaden zur Seite steht, hat unser Autor RA Dr Christian-David Wagner die Serie überarbeitet und um die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex ergänzt.
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Der seit Jahresbeginn 2015 geltende, bundesweit einheitliche Mindestlohn ist auch für Vergabeverfahren von Bedeutung. Doch was bedeutet dies konkret für Auftraggeber und Unternehmen? Wie ist das Verhältnis zu anderen Bestimmungen, die Lohnuntergrenzen festschreiben, insbesondere zu landesrechtlich geregelten, vergabespezifischen Mindestentgelten? Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick in zwei Teilen:
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Die ausführlich begründete Entscheidung zeigt auf, dass die Bedeutung einer ordnungsgemäßen, vollständigen, zeitnahen und nachvollziehbaren Dokumentation des Vergabeverfahrens von öffentlichen Auftraggebern in keinem Fall unterschätzt werden sollte. Dies gilt insbesondere für die Schätzung des Auftragswertes, aber auch für die Begründung eines Angebotsausschlusses aufgrund formaler Mängel des Angebotes. Öffentliche Auftraggeber tun in ihrem eigenen Interesse gut daran, sich dezidiert mit den in den Vergabeordnungen vorgesehenen Nachforderungsregelungen und der hierzu ergangenen aktuellen Rechtsprechung auseinanderzusetzen und es nicht bei lediglich floskelhaften Begründungen zu belassen.
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Beurteilungsspielraum des Auftraggebers eingeschränkt Wenn ein Auftraggeber mehrere Zuschlagskriterien verwendet, ist er nicht frei in deren Gewichtung. Ein einzelnes Kriterium darf in seiner Gewichtung und Bewertung keine bloße „Alibifunktion“ zukommen. Wann dies der Fall ist, muss je nachgefragter Leistung und Einzelfall entschieden werden. Jedenfalls eine Gewichtung von weniger als 10 % für ein Kriterium ohne weiter hinterlegtes Bewertungssystem ist mit dem Prinzip einer wirtschaftlichen Vergabe unvereinbar.
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Der nordrhein-westfälische Vergabesenat hat entschieden, dass die Gewichtung des Zuschlagskriteriums Preis mit 95% und des Zuschlagskriteriums Terminplanung mit 5% das Vergaberecht verletzt, wenn bieterseitig die von der Vergabestelle vorgegebene Terminplanung eingehalten wird (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.11.2013 – VII-Verg 20/13). Das OLG Düsseldorf knüpft damit an seine Rechtsprechung vom 29.12.2001 (Az.: Verg 22/01) an, wonach der öffentliche Auftraggeber den Preis in ein angemessenes Verhältnis zu den übrigen Wirtschaftlichkeitsaspekten zu bringen hat. In dem zugrundeliegenden Streitfall verhält es sich aber umgekehrt.
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Ein öffentlicher Auftraggeber soll Aufträge erst dann ausschreiben, wenn er auch tatsächlich davon ausgehen kann, dass er diese vergeben wird. Dieser Grundsatz wird in der deutschen Rechtspraxis unter dem Begriff der Vergabereife diskutiert. In seinem Beschluss vom 27.11.2013 (Az.: Verg 20/13) nimmt das OLG Düsseldorf zu der Frage Stellung, welche Auswirkungen ein nicht bestandskräftiger Bau- und Planfeststellungsbeschluss auf die Vergabereife hat.
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Aufgrund seiner Regelungstiefe bietet das Vergaberecht den öffentlichen Auftraggebern nur in beschränktem Maße die Möglichkeit, ein Vergabeverfahren nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Soweit die Vergabevorschriften einen gewissen Handlungsspielraum gewähren, sollte daher ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Auswahl der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Denn letztlich entscheidet vor allem das vom öffentlichen Auftraggeber festgelegte Wertungssystem darüber, ob er im Ergebnis der Ausschreibung eine möglichst hochwertige und seinem Bedarf entsprechende Leistung erhält oder nicht. Die folgenden Ausführungen sind der Beginn einer aktualisierten Beitragsreihe, die sich mit den wesentlichen Fragen betreffend der Zuschlagskriterien beschäftigt.













