Vergabeblog

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ITKLiefer- & DienstleistungenUNBEDINGT LESEN!

Gegen den Strom: Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB endet nicht an Sonn- und Feiertagen! (OLG Bremen, Beschl. v. 04.11.2022 – 2 Verg 1/22)

EntscheidungDer Beschluss des Vergabesenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist insbesondere wegen seines obiter dictum bemerkenswert: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung und Kommentarliteratur erwägt der Senat, die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB könne nicht an einem Sonn- oder Feiertag enden, sondern sei auf den folgenden Arbeitstag zu verlängern. Darüber hinaus befasst sich das Gericht mit den Anforderungen an einen erfolgreichen Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung sowie mit dem Ausschluss eines Bieters wegen Änderung der Vergabeunterlagen. Der folgende Beitrag erläutert, wie die Entscheidung rechtlich – und vor allem praktisch – einzuordnen ist und welche Schlussfolgerungen die Akteure im Vergaberechts-Kosmos daraus ziehen können. Den gesamten Beitrag lesen »

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Das Vergaberecht in der Schule oder „law about the books“ (OLG Rostock, Beschl. v. 01.09.2022 – 17 Verg 2/22)

EntscheidungEin Schulträger wollte preisgebundene Schulbücher und Arbeitshefte für das neue Schuljahr beschaffen. Innerhalb des Vergabeverfahrens kam es zwischen öffentlichem Auftraggeber und einer Bieterin zu Missverständnissen, wie die Vergabeunterlagen zu verstehen seien. So nahm die vergaberechtliche Nachprüfung ihren Lauf. Den gesamten Beitrag lesen »

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Buntes Vergaberechts-Potpourri: Ausschlussgrund „gespickt“ mit der Auskömmlichkeitsprüfung, dazu Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers (BayObLG, Beschl. v. 09.04.2021 – Verg 3/21)

EntscheidungDas BayObLG hat sich in seiner Entscheidung mit gewichtigen Aspekten der Zuverlässigkeit eines Bieterunternehmens, den Anforderungen an eine Auskömmlichkeitsprüfung sowie dem Beurteilungsspielraum des öffentlichen Auftraggebers befasst. Die Ausführungen des Gerichts zu diesem „Potpourri“ haben für künftige Beschaffungsvorhaben sowohl für das Vergabeverfahren als auch hinsichtlich des vergaberechtlichen Rechtsschutzes Relevanz. Den gesamten Beitrag lesen »

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Rügen oder Fragen – das ist hier die Frage! (VK Bund, Beschl. v. 28.05.2020 – VK 1-34/20)

EntscheidungDie VK Bund hat in ihrem Beschluss vom 28.05.2020 (AZ.: VK 1-34/20) ausdrücklich geklärt, wie eine „schulbuchmäßige“ Rüge zu formulieren ist bzw. wann eine solche (noch) nicht vorliegt. Die Entscheidung ist insbesondere aus Bietersicht relevant: Bieter haben vorab genau zu durchdenken, wie sie ihren eventuellen Unmut gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber äußern. Diese Überlegung ist deshalb wichtig, um nicht in die Fristen- oder Präklusions-„Falle“ zu treten. Einem bloßen „Taktieren“ mit vermeintlich „unechten“ Rügen erteilt die VK eine klare Absage. Den gesamten Beitrag lesen »