Vergabeblog

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Liefer- & Dienstleistungen

Angabe des Abfallmaklers als „Entsorgungsanlage/Betreiber“ ausreichend (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 15.05.2013 – 1 Verg 1/13)

§ 16 Abs. 1 Nr. 1 b i.V.m § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EG

ParagraphAls Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen ist der öffentliche Auftraggeber für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle verpflichtet. Ordnungsgemäß und beendet ist die Abfallentsorgung erst dann, wenn der Abfall seine Abfalleigenschaft verliert bzw. vollständig entsorgt wird. Dies ist in der Regel der Fall bei Verbrennung der Abfälle und Entsorgung der dort anfallenden Rückstände. Aus diesen Gründen verpflichtet der öffentliche Auftraggeber in der Regel die Bieter, die konkrete Entsorgungsanlage in der Ausschreibung anzugeben.

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Liefer- & Dienstleistungen

Trotz fehlender Mengenangaben kann Leistungsbeschreibung eindeutig sein (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 10.04.2013 – Verg 50/12)

§ 8 Abs. 1 VOL/A-EG

ParagraphBei der Vergabe von Entsorgungsleistungen ist wesentliche Kalkulationsgröße die Abfallmenge. Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung umstritten, wie konkret die Vergabestelle Abfallmengen anzugeben hat. Zudem ist umstritten, bis zu welcher Höhe dem Bieter zuzumuten ist, Mengenschwankungen in sein Angebot einzukalkulieren, ohne dass diesem Preisanpassungsansprüche zustehen. Das OLG Düsseldorf (Beschluss v. 10.04.2013 – Verg 50/12) sieht das Mengenrisiko weitestgehend im Risikobereich des Bieters. Zudem soll keine Verpflichtung der Vergabestelle bestehen, durch Untersuchungen die Abfallmengen konkret zu bestimmen.

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Liefer- & Dienstleistungen

Vergabe der Alttextilentsorgung als Dienstleistungskonzession (BGH, Beschluss v. 23.01.2012 – Az. X ZB 5/11)

ParagraphDie Vergabe von Dienstleistungskonzessionen durch einen öffentlichen Auftraggeber unterfällt nicht dem GWB Vergaberecht, da es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag nach § 99 GWB handelt (BGH, Beschluss vom 23.01.2012 – Az. X ZB 5/11). Zu beachten sind allein die Vorgaben des europäischen Primärrechts. Daher ist die Abgrenzung zwischen der Dienstleistungskonzession und dem Dienstleistungsauftrag, der dem GWB Vergaberecht unterliegt, bedeutend. Sie verliert auch aufgrund ihres Ausnahmecharakters nicht an Aktualität. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vereinbarungen zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Unternehmen bezüglich der Sammlung und Verwertung von Alttextilien.

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Liefer- & Dienstleistungen

Tauschähnlicher Umsatz im Vergabeverfahren

ParagraphBei der Abgabe werthaltiger Abfälle sind die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes zu beachten. Danach ist unzulässig, das Entgelt für die Entsorgungsdienstleistung mit dem für einen Wertstoff zu zahlenden Erlös zu verrechnen. Die Reichweite des tauchähnlichen Umsatzes ist durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen von Dezember 2012 konkretisiert worden. Inwieweit die Missachtung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes in einem Vergabeverfahren einen Verstoß darstellen, ist umstritten.

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OLG München: Referenzen zur Sammlung von Leichtverpackungen sind mit Hausmüllsammlungen vergleichbar (OLG München, Beschluss v. 12.11.2012 – Verg 23/12)

§ 19 Abs. 3 VOL/A-EG

ParagraphOftmals fordern Vergabestellen die Angabe von Referenzleistungen, um die Leistungsfähigkeit der Bieter überprüfen und vergleichen zu können. Werden dabei in der Ausschreibung keine Mindestanforderungen an die Referenzleistung gestellt, bleibt offen, welche Leistungen die Bieter als Referenz angeben können. Die Vergabestellen haben diesbezüglich einen weiten Beurteilungsspielraum.

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VK Rheinland-Pfalz: Kein Verbot der Aufbürdung ungewöhnlicher Wagnisse (Beschluss v. 20.09.2012 – VK 2 – 25/12)

Muell2Diejenigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE), die die Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) ausschreiben, stehen vor einem Dilemma: Während das Bundeskartellamt (Entscheidung vom 13.05.2004 – B 10-37202-N-97/02-1) in Übereinstimmung mit dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 29.12.2004 – VI-Kart 17/04) die Ausschreibung nur des kommunalen PPK-Anteils für zulässig hält, ist das OLG Rostock bekanntermaßen genau der gegenteiligen Auffassung. Ebenfalls nicht geklärt ist die Frage, wem das Eigentum an dem nicht-kommunalen PPK-Anteil zusteht.

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Liefer- & Dienstleistungen

OLG Düsseldorf: Alttextilentsorgung als Dienstleistungskonzession (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 07.03.2012 – VII Verg 78/11)

§ 99 Abs. 1, 4; Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG

ParagraphDienstleistungskonzessionen unterfallen nicht dem förmlichen Vergaberecht. Dies bedeutet, dass die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen unzuständig sind und nur ein eingeschränkter Primärrechtsschutz vor den Zivil- oder Verwaltungsgerichten gewährt wird. Zudem haben Vergabestellen bei Vergabe einer Dienstleistungskonzession allenfalls die Grundsätze des Vergaberechts zu beachten. Vor diesem Hintergrund sind in letzter Zeit auch im Entsorgungsbereich Konzessionen vergeben worden. Im Rahmen von Altpapiervergaben hat der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2005 festgestellt, dass die Vermarktung bzw. auch der Verkauf von Altpapier keine ausschreibungsfreie Dienstleistungskonzession darstellt. Jüngst hat nunmehr das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Ausschreibung zur Alttextilentsorgung als Dienstleistungskonzession angesehen. Dies eröffnet neue Spielräume für Dienstleistungskonzessionen bei der Vermarktung von Wertstoffen und somit auch in der Altpapierentsorgung.

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Politik und Markt

Mal wieder: EU-Kommission fordert von Deutschland Neuausschreibung von Abfallbeseitigungsleistungen

Man hatte den Eindruck, die Mahnungen der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen die besonders in Deutschland immer wieder beliebte Vergabe von Abfallentsorgungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung seien verstummt. Vielleicht gab es aber auch keinen Anlass mehr dazu. Aber nun: Die EU-Kommission fordert von Deutschland die Neuausschreibung eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt. Grund ist ein Eigentümerwechsel beim auftragnehmenden Abfallentsorgungsunternehmen.

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UNBEDINGT LESEN!

OLG Düsseldorf: Ausschreibungspflicht für „kommunale Wertstofftone“ (Beschluss v. 28.07.2011 – VII-Verg 20/2011)

Muell2

Kommunen, die ihre kommunalen Entsorgungsunternehmen ohne Ausschreibung mit dem Erfassen „stoffgleicher Nichtverpackungen“ beauftragen wollen, müssen die vergaberechtliche Zulässigkeit genau prüfen. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 28.07.2011 (VII-Verg 20/11) einen strengen Maßstab angelegt. Zugleich liefert das Gericht wichtige allgemeine Hinweise zu Inhouse-Geschäften und zur nachträglichen Vertragsänderung.

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VK Düsseldorf: Konzessionsvergabe der Abfallentsorgung (Beschluss v. 16.05.2011 – VK-12/2011-L)

Paragraph§ 99 Abs. 1 und 4 GWB, Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG

In vielen Rechtsgebieten hat die Rechtsprechung bereits Stellung genommen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Dienstleistungskonzession außerhalb des förmlichen Vergaberechts zulässig ist. Beispielsweise ist entschieden worden, dass im Abwasserbereich eine Dienstleistungskonzession zulässig ist. Im Altpapierbereich wird hingegen eine Dienstleistungskonzession als unzulässig angesehen, weil die Bieter nicht von den Nutzern ein Entgelt erhalten, sondern von der Papierfabrik und gleichermaßen in der Übereignung des Altpapiers ein fest vereinbartes Entgelt zu sehen ist.
Im Rahmen der Abfallentsorgung hat jedoch erstmalig die Vergabekammer Düsseldorf nunmehr entschieden (Beschluss v. 16.05.2011 – VK-12/2011-L), dass bezogen auf den Einzelfall keine Dienstleistungskonzession vorliegt, auch dann nicht, wenn dem Konzessionär das Recht zur Erhebung von privatrechtlichen Entgelten eingeräumt werden soll.

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Keine Befreiung von der Ausschreibungspflicht bei behördlicher Zuweisung von Aufträgen (VK Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.05.2010 – VK-SH 01/10)

Paragraph Die Vergabestelle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat mit einem kommunalen Unternehmen im Jahr 1997 einen Abfallentsorgungsvertrag im Wege einer In-House-Vergabe auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Entsorgungsvertrag sieht eine automatische Verlängerungsoption vor. Das kommunale Entsorgungsunternehmen ist im Jahr 2003 teilprivatisiert worden. Nach der Landesverordnung über den Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle (Landesverordnung) sind dem Entsorgungsunternehmen die Abfälle aus dem Entsorgungsvertrag zur Entsorgung in seiner Anlage zugewiesen worden.

Die Vergabestelle beschloss unter Verzicht auf das Kündigungsrecht, den Entsorgungsvertrag mit dem Entsorgungsunternehmen fortzuführen. Neben der Frage, ob der Verzicht auf eine Kündigungsoption einen ausschreibungsrelevanten Vorgang darstellt, war streitig, ob infolge der Zuweisung der Abfälle aufgrund Landesverordnung das Kartellvergaberecht keine Anwendung findet.

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Politik und Markt

Trotz deutlicher Zunahme an Insourcing: „Von einem Trend zur Rekommunalisierung kann kaum gesprochen werden“

Im Bereich der Abfallwirtschaft wird immer wieder über das Thema Rekommunalisierung gestritten, also die Frage, ob die Kommune derartige Leistungen selbst erbringen oder an private Dritte vergeben soll. Kein Wunder, geht es doch um einen Milliardenmarkt. Die Heinrich-Böll-Stiftung hat nun in Kooperation mit dem Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) im Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) eine Studie vorgestellt, die bundesweit ermitteln sollte, welche Entscheidungen die Kommunen in Deutschland in den Jahren 2004-08 beim Auslaufen von Entsorgungsverträgen getroffen haben. Eine interessante Bilanz, die in ihrer Interpretation sicherlich nicht unwidersprochen bleiben wird.

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Entsorgung: VK Südbayern zu tauschähnlichen Umsätzen bei der Ausschreibung der PPK-Vermarktung und zur Gestaltung der Preisabfrage (Az. Z3-3-3194-1-23-04/10 v. 24.06.2010)

Muell Ein südbayerischer Landkreis hatte die Vermarktung von Altpapier (Papier, Pappe und Kartonagen, kurz: PPK) in einem europaweiten offenen Verfahren ausgeschrieben. Hierbei konnten die Bieter einen Vergütungspreis angeben, den sie an den Landkreis zu zahlen haben. Die Vermarktung sollte die Übernahme, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung des PKK beinhalten. Die Abfrage von Entgelten für den Transport unterblieb. Die Vergabeunterlagen enthielten weiterhin eine Preisgleitklausel mit Bezugnahme auf einen Marktindex.

Gegen die Art und Weise der Preisabfrage wehrte sich ein Bieter mit einem Nachprüfungsantrag erfolgreich. Die VK Südbayern (Az. Z3-3-3194-1-23-04/10 v. 24.06.2010) gab der Vergabestelle auf, das Verfahren sowohl im Hinblick auf die Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes als auch wegen der vorgesehenen Preisgleitklausel nachzubessern.

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