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Politik und Markt

Neue E-Vergabeplattform für Kommunen in Rheinland-Pfalz

evergabeAm 1.6.2012 startete die neue eVergabeplattform für Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ab diesem Zeitpunkt steht diesen sowie deren Eigenbetrieben unter http://rlp.vergabekommunal.de eine eVergabelösung zur Verfügung. Verbunden mit einer für Bieter interessanten Ankündigung.

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Politik und Markt

Suchen in der Datenbank TED – eine Einführung

TEDDas Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union bietet als eines seiner Informationsangebote die Datenbank TED – Tenders Electronic Daily – an. Die Datenbank enthält jeden Morgen, von Dienstags bis Samstags, ab 9 Uhr die aktuellen Bekanntmachungen des Tages. Das Amt “verkauft” die Inhalte der Datenbank auch an rund 150 Lizenznehmer, welche diese in unterschiedlichen Formaten und Preismodellen anbieten. Wir wollen in diesem Beitrag aber einmal aufzeigen, wie man TED unmittelbar, sinnvoll und dabei kostenlos nutzt.

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Verteidigungsrichtlinie – neue Standardformulare zur Bekanntmachung online abrufbar

Vor kurzem hatte die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 die neuen Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen von unter die Richtlinie 2009/81/EG fallenden verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen eingeführt. Nun sind sowohl auf der SIMAP-Website als auch im Meldesystem eNotices (für auschreibende Stellen) alle neuen 19 Formulare einzeln online abrufbar.
Sofern uns eine erste, unter die Verteidigungsrichtlinie fallende Veröffentlichung bekannt wird, werden wir darüber berichten.

Politik und Markt

Im Internet alles für umsonst? – Streit um die Pflicht zur Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1, S. 2 VOL/A auf bund.de

UnbenanntDas Internet ist eine feine Sache. So bringt es für Unternehmen die Möglichkeit, überregional, zielgerichtet und effizient nach öffentlichen Ausschreibungen zu recherchieren. Im Laufe der letzten Jahre etablierten sich unzählige, teils kommerzielle, teils von den Bedarfsträgern selbst getragene elektronische Bekanntmachungsplattformen. Der so geschaffene Vorteil kehrte sich in sein Gegenteil: Über 60, wahrscheinlich deutlich mehr, elektronische Bekanntmachungsplattformen bilden den viel zitierten Flickenteppich, der von den Bietern, insb. KMU, kaum mehr beherrschbar ist.

Das für die letzte Vergaberechtsreform federführende BMWi erkannte die Not und fand mit § 12 Abs. 1, S. 2 VOL/A eine im wahrsten Wortsinn weitreichende Regelung: “Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können”. Was aber bedeutet das? Die Frage erhitzt seit dem die Gemüter, insbesondere derer, die über Jahre hinweg kommerzielle Plattformen aufgebaut haben. Nun alles für lau?

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Veröffentlichung auf eigener Internetplattform: für Bekanntmachung nicht ausreichend (VK Südbayern, Beschluss v. 25.06.2010 – Z3-3-3194-1-30/05/10)

Domains Immer wieder ein beliebtes Mittel, um bei nationalen Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes (VOL/A 193.000,- € netto/VOB/A 4.845.000,- € netto) den Bieterkreis einzugrenzen: man sucht sich die geeignete Ausschreibungsplattform, veröffentlicht dort die Ausschreibung und erreicht so gezielt die „gewünschten“ Unternehmen. Für die Bekanntmachung in Internetportalen wurde diesem Vorgehen nun eine klare Absage erteilt: Die VK Südbayern (Beschluss v. 25.06.2010 – Z3-3-3194-1-30/05/10) hat entschieden, dass eine nationale Veröffentlichung einer Ausschreibung ausschließlich auf der eigenen Homepage grundsätzlich gegen das Transparenzgebot nach § 97 Abs.7 GWB verstößt.

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Politik und Markt

IT-Auftragsvergaben in Hessen: Vom Vergaberecht zum Politikum im Landtag – Interview mit Prof. Dr. Heiko Höfler

Höfler In Hessen wurden seit 2008 fünf IT-Großaufträge des Landes oberhalb des EU-Schwellenwerts nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen ist die Sache über die vergaberechtliche Bewertung hinaus zum Politikum geworden, da personelle Verquickungen zur Hessen-CDU ins Auge fallen – ein gefundenes Fressen für die Opposition. Bisheriger Höhepunkt: Eine Anhörung im Hessischen Landtag, eine weitere folgt. Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Heiko Höfler, Orrick Hölters & Elsing, Frankfurt a.M., zum Stand der Dinge.

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Politik und Markt

Fehlerhafte TED-Einträge – Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten

TED Es war ein bisschen der Kampf gegen Windmühlen. Unser Mitarbeiter Peter Cornelius, Betreiber eines Ausschreibungs-Recherchedienstes (www.ausschreibungen.lu) auf Grundlage der Datenbank TED des Amts für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union, stellte immer wieder fest, dass Ausschreibungen unter falschem CPV-Code veröffentlicht werden und damit praktisch unauffindbar für interessierte Unternehmen sind (siehe dazu unseren Beitrag hier). So wurden bspw. Arbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung eines Krankenhauses mal eben zu “Rehabilitationsmaßnahmen im Krankenhaus”.

Im Februar 2009 hatte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln mit Ausschreibungs Nr. 30588-2009 unter nur einem CPV-Code – „72000000 – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung“ fünf Lose veröffentlicht, obwohl hierzu genauere CPV-Codes zur Verfügung gestanden hätten. Die Begründung der EASA: Ein CPV-Code erfasse alle hierarchisch darunter liegenden Codes. Cornelius – da selbst kein Bieter nicht in seinen Rechten verletzt – wandte sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten – und bekam nun Recht!

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Serie Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren – Teil 4: Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

Zuschlag Die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, die festgelegten Zuschlagskriterien und Gewichtungsregeln den Bietern bekannt zu geben, ist von Anbeginn Gegenstand der nationalen und europäischen Rechtsprechung. Wie weit danach die Bekanntmachungspflicht der Auftraggeber reicht, soll nachfolgend skizziert werden.

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EuGH: Nationale Vorschrift kann Auftragsumfang nicht erhöhen (Urteil v. 22.04.2010 – C-423/07)

EU-Recht Auftraggeber dürfen nur solche Leistungen vergeben, die sich für einen durchschnittlichen Bieter eindeutig aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen ergeben. Sie dürfen sich nicht mit einem Verweis auf eine nationale Rechtsnorm begnügen und auf dieser Grundlage mehr Leistungen vergeben als unmittelbar aus den Vergabeunterlagen ersichtlich. Dies hat der EuGH am 22.04.2010 (C-423/07) entschieden und damit seine Anforderungen an die Bekanntmachungspflicht konkretisiert. Zudem hat er sich erneut zu den Voraussetzungen geäußert, unter denen die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Vergabefehlern betreiben darf.

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