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Das OLG Düsseldorf hat über einen Fall entschieden, in welchem eine gesetzliche Krankenkasse den Abschluss eines Rabattvertrags mit jedem interessierten Unternehmen ohne Vergabeverfahren angekündigt hatte (Beschlüsse vom 11.01.2012 – Verg 57/11; Verg 58/11; Verg 59/11). Der Senat stellte fest, dass dies im konkreten Fall unzulässig war, schloss die Möglichkeit einer vergaberechtsfreien Gestaltung aber ausdrücklich nicht aus. Eine Hintertür für Umgehungslösungen?
Heute verkündete das OLG Düsseldorf in der Sache Dexcel ./. Deutsche BKK den Beschluss und wies den Nachprüfungsantrag des Generikaherstellers Dexcel zurück. Dexcel, so das Gericht, habe seinen Antrag auf die Argumentation gestützt, dass die Abgabe eines der drei Vertragsarzneimittel völlig frei durch den Apotheker erfolge. Das sei unzulässig, weil Dexcel dadurch benachteiligt werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen)
Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen Spectrum K plant die nächste Ausschreibung zu Rabattverträgen. Die dritte Runde soll mehr als 60 Wirkstoffe betreffen, die Ausschreibung soll vermutlich im Dezember veröffentlicht werden. Spectrum K wird – wie bei den vorherigen Ausschreibungen – mehrere Partner unter Vertrag nehmen, voraussichtlich ein Modell mit drei Herstellern pro Wirkstoff. Zur Erinnerung: Die VK Bund (VK 2-33/09; VK 1-107/09; VK 3-145/09) hatte ursprünglich das „Drei-Partner-Modell“ mit unterschiedlichen Begründungen wegen unabsehbarer Kalkulationsschwierigkeiten verworfen…Gesamten Beitrag von Brigitte Käser (AOK Niedersachsen) im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) lesen – nur für Mitglieder des DVNW, kostenlose Mitgliedschaft hier beantragen.
Gesetzliche Krankenkassen beschaffen Leistungen zunehmend im Rahmen von Vergabeverfahren. Dies verspricht erhebliche Einsparungen, denn in der Regel erzeugt ein solches Vorgehen hohen Wettbewerbsdruck. Dieser wird noch erhöht, wenn mehrere Krankenkassen bei der Vergabe kooperieren und hierdurch ihre Nachfragemacht bündeln. Ein Beispiel hierfür ist die Beschaffung von generischen Arzneimitteln, die von den Allgemeinen Ortskrankenkassen in gemeinsamen Verfahren durchgeführt wird. Das Bundeskartellamt schätzt den Anteil der AOKs auf dem relevanten Markt auf 40 %.
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Am 11. November 2010 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und soll die gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel durch mehr Wettbewerb begrenzen. Neben der inhaltlichen Reform der Erstattungsregelungen dürfte dabei auch die konsequente Stärkung der vergaberechtlichen Kontrollmechanismen eine wichtige Rolle für zukünftige Beschaffungen der Krankenkassen spielen. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick über wichtige Neuregelungen.