Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"
BauleistungenPolitik und Markt

AK Europa der Bundesingenieurkammer konstituiert

Bei der Bundesingenieurkammer (BIngK) hat sich der neue Arbeitskreis EUROPA konstituiert. Den gesamten Beitrag lesen »

BauleistungenPolitik und Markt

Neues Bauvertragsrecht im BGB ab 01.01.2018

Am 31.03.2017 hat der Bundesrat das bereits am 10.03.2017 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“ (siehe hier) beschlossen. Dieses verankert in den §§ 650 a – 650 v BGB erstmals spezielle gesetzliche Regelungen zum Bauvertrag (§§ 650 a – 650 o), zum Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650 p – 650 t) und zum Bauträgervertrag (§§ 650 u – 650 v). Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft und betreffen nur Verträge, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Altverträge sind von der Änderung nicht betroffen. Den gesamten Beitrag lesen »

Liefer- & DienstleistungenUNBEDINGT LESEN!

Addition von Planungsleistungen bei der Auftragswertberechnung: Funktionale Betrachtung entscheidend (OLG München, Beschl. v. 13.03.2017 – Verg 15/16)

Die Praxis der Vergabe von Planungsleistungen steht vor einem Paradigmenwechsel. Im Zentrum steht die kontrovers diskutierte Frage, ob Planungsleistungen unterschiedlicher Leistungsbilder für die Berechnung des Auftragswerts zusammenzurechnen sind. Das OLG München hat als erstes deutsches Obergericht entschieden, dass die Leistungen der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung der technischen Gebäudeausrüstung für ein einheitliches Bauvorhaben grundsätzlich als gleichartige Leistungen anzusehen und damit für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind. Den gesamten Beitrag lesen »

Bauleistungen

Schwellenwertberechnung: Auftragswerte zusammengehörender Leistungen sind zu addieren (OLG Köln, Beschl. v. 24.10.2016 – 11 W 54/16)

Die ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswertes nach § 3 VgV stellt den Rechtsanwender wiederholt vor schwierige Abgrenzungsfragen. Insbesondere stellt sich die Frage, welche Einzelaufträge einem Gesamtauftrag zuzurechnen sind, so dass sie in der Summe den Gesamtauftragswert bilden. Im Bereich der Vergabe von Bauleistungen musste das OLG Köln eine solche Frage für den Fall beantworten, dass der öffentliche Auftraggeber beabsichtigte, Leistungen in verschiedenen Abschnitten ausführen zu lassen. Den gesamten Beitrag lesen »

Liefer- & Dienstleistungen

Vergabe von Planungsleistungen: Kein weitergehender Honoraranspruch, wenn Entschädigung in Vergabeunterlagen vorgesehen (BGH, Urt. v. 19.04.2016 – X ZR 77/14)

EntscheidungBislang war höchstrichterlich nicht entschieden, ob Planungsbüros Honoraransprüche außerhalb des Vergabeverfahrens geltend machen können oder ob eine unzureichende Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung bereits im Vergabeverfahren angegriffen werden muss. Dieser Rechtsunsicherheit hat der BGH nunmehr ein Ende bereitet.

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Bauleistungen

Verpflichtende Vorgabe der Honorarzone durch den öffentlichen Auftraggeber? (VK Nordbayern, Beschl. v. 22.01.2015 – 21.VK-3194-37/14)

Entscheidung

Es ist umstritten, ob ein öffentlicher Auftraggeber den Bietern eine konkrete Honorarzone vorzugeben hat, wenn der zu vergebende Auftrag dem verbindlichen Preisrecht der HOAI unterliegt. Die VK Nordbayern hatte sich nunmehr ebenfalls mit dieser Frage zu befassen und dabei Stellung bezogen.

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Liefer- & Dienstleistungen

Bewerberauswahl im Teilnahmewettbewerb im Rahmen von Verhandlungsverfahren (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 15.10.2014 – 1 Verg 1/14)

EntscheidungDie vergaberechtlichen Anforderungen an die Auswahl der Bewerber im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren unterscheiden sich von den Vorgaben, die für die Zuschlagskriterien bei der Ermittlung des besten Angebots gelten. Vergaberechtliche Bindungen bestehen aber auch hier. Das OLG Saarbrücken hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 (1 Verg 1/14) festgestellt, dass eine nach der Bekanntmachung erfolgende Gewichtung der Eignungskriterien sich aus den bekannt gemachten Eignungsanforderungen objektiv ableiten lassen muss. Eine „überraschende“ Gewichtung verstoße demgegenüber gegen die Grundsätze des Wettbewerbs und der Verfahrenstransparenz.

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Bauleistungen

Projektsteuerer haftet für Verstöße gegen den Zuwendungsbescheid, welche zur Rückforderung führen! (OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.06.2014 – 17 U 5/14)

EntscheidungAuftraggeber, welche mit der Rückforderung von Fördergeldern konfrontiert sind, sollten die mögliche Haftung beauftragter Dritter prüfen und insbesondere bei der zukünftigen Beauftragung dieser Dritten auf eindeutige vertragliche Regelungen achten.

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Liefer- & Dienstleistungen

Die verspätete Einreichung des Teilnahmeantrags führt auch in VOF-Verfahren sowie bei überlanger Postlaufzeit zwingend zum Ausschluss! (VK Südbayern, Beschl. v. 07.07.2014 – Z3-3-3194-1-24-05/14)

EntscheidungDie nicht fristgemäße Einreichung des Teilnahmeantrags führt auch in VOF-Verfahren zwingend zur Nichtberücksichtigung des Bewerbers. Dies gilt auch, wenn die Übermittlung auf dem Postweg vorgeschrieben war und der Postdienstleister die verspätete Zustellung verschuldet hat.

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Liefer- & Dienstleistungen

Wer schreibt, der bleibt! Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages wegen mangelhafter Dokumentation der Schwellenwertschätzung, der Begründung des Angebotsausschlusses und der nicht erfolgten Nachforderung (VK Bund, Beschl. v. 27.05.2014 – VK 2-31/14)

EntscheidungDie ausführlich begründete Entscheidung zeigt auf, dass die Bedeutung einer ordnungsgemäßen, vollständigen, zeitnahen und nachvollziehbaren Dokumentation des Vergabeverfahrens von öffentlichen Auftraggebern in keinem Fall unterschätzt werden sollte. Dies gilt insbesondere für die Schätzung des Auftragswertes, aber auch für die Begründung eines Angebotsausschlusses aufgrund formaler Mängel des Angebotes. Öffentliche Auftraggeber tun in ihrem eigenen Interesse gut daran, sich dezidiert mit den in den Vergabeordnungen vorgesehenen Nachforderungsregelungen und der hierzu ergangenen aktuellen Rechtsprechung auseinanderzusetzen und es nicht bei lediglich floskelhaften Begründungen zu belassen.

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Bauleistungen

Weder die (teil)funktionale Ausschreibung noch das Leistungsbestimmungsrecht taugen als Feigenblatt für eine unbestimmte Leistungsbeschreibung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2013, Verg 22/13

Der Preis darf auch bei einer Funktionalausschreibung nicht das einzige Zuschlagskriterium sein!

Paragraph

Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.12.2013 – Verg 22/13) sorgt für etwas Klarheit beim Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – es rechtfertigt jedenfalls keine Defizite der Leistungsbeschreibung und schon gar nicht den Verzicht auf Vergabereife; zudem kommt abermals ein Paukenschlag aus Düsseldorf: Auch bei der Funktionalausschreibung ist ein reiner Preiswettbewerb unzulässig!

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Liefer- & Dienstleistungen

Vergabe von Planungsleistungen – Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen ist kein vergütungspflichtiger Lösungsvorschlag (OLG Koblenz, Urteil v. 20.12.2013 – 8 U 1341/12)

ParagraphAußerhalb eines Planungswettbewerbs in Vergabeverfahren nach der VOF verlangte Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe sind nach sich verfestigender Rechtsprechung nach den Bestimmungen der HOAI zu vergüten. Für öffentliche Auftraggeber stellt sich in Bezug auf eine rechtssichere und wirtschaftliche Gestaltung von Planungsvergaben die Frage, wie exorbitante Kosten eines Verhandlungsverfahrens im Rahmen der VOF verhindert werden können. Bieter stehen vor dem Problem, wie ein zu großer Aufwand bei der Erstellung des Angebots vermieden werden kann. Das OLG Koblenz (Urteil vom 20.12.2013, 8 U 1341/12) hat hierzu entschieden, dass bei Zweifeln eines Bieters, ob ein zum Angebot gehörendes Konzept oder ein darüber hinausgehender Lösungsvorschlag erwartet wird, beim Auftraggeber nachgefragt werden muss, wie vergütungstechnisch verfahren wird.

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Vergütungsanspruch für Planungsleistungen in Vergabeverfahren nach VOF – Angebotspräsentation ist kein Lösungsvorschlag (VK Südbayern, Beschluss v. 25.03.2013 – Z3-3-3194-1-06-03/12)

ParagraphErbringen Bieter in Vergabeverfahren nach VOF Planungsleistungen, so sind diese nach den Honorarbestimmungen der HOAI zu vergüten, wenn ein öffentlicher Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbers Lösungsvorschläge für die Planungsaufgabe verlangt. Nach den Entscheidungen des OLG München und des OLG Koblenz (vgl. hierzu die Serie VOF im Vergabeblog) dürfte in dieser Hinsicht eine sich herausbildende herrschende Rechtsprechung vorliegen. Zahlreiche Einzelfragen sind jedoch nach wie vor ungeklärt. Die Vergabekammer Südbayern (Beschluss v. 25.03.2013 – Z3-3-3194-1-06-03/12) hat nunmehr entschieden, dass eine projektbezogene Präsentation des Angebots nichts mit der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zu tun hat, so dass in dieser Fallkonstellation eine Vergütung nicht in Betracht kommt.

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Vergütungspflicht für vorvertragliche Planungsleistungen auf Grundlage der VOF (OLG München, Beschluss v. 20.03.2013 – Verg 5/13)

ParagraphVerlangen öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VOF außerhalb eines Planungswettbewerbs Lösungsvorschläge für die gestellte Planungsaufgabe, so steht den beteiligten Bietern unmittelbar auf Grundlage der VOF ein Vergütungsanspruch zu. Dieser Vergütungsanspruch bestimmt sich nach der HOAI. Das hat nach dem Zivilsenat des OLG Koblenz (vgl. Teil 1 und Teil 2 des Beitrags des Autors) nunmehr auch der Vergabesenat des OLG München mit Beschluss vom 20.03.2013 (Verg 5/13) festgestellt.

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Vergabeverfahren nach VOF – Vergütung von Planungsleistungen außerhalb eines Planungswettbewerbs? (Teil 2)

ParagraphDer erste Teil des Beitrags zur Vergütung von Planungsleistungen, die öffentliche Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbs im Rahmen von Vergabeverfahren nach VOF abfordern, hat den praktischen Hintergrund der Problematik dargestellt, die Regelungssystematik der VOF für Aufwendungen der Bieter bei der Angebotserstellung erläutert und die Rechtsprechungslinie der bislang ergangenen Entscheidungen der Landgerichte vorgestellt. Der zweite Teil analysiert das Urteil des OLG Koblenz vom 6. Juli 2012 (8 U 45/11 – nicht rechtskräftig), das sich detailliert mit der Thematik auseinandergesetzt hat.

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Vergabeverfahren nach VOF – Vergütung von Planungsleistungen außerhalb eines Planungswettbewerbs? (Teil 1)

ParagraphVerlangen öffentliche Auftraggeber außerhalb eines Planungswettbewerbs Lösungsvorschläge für die gestellte Planungsaufgabe, steht den betroffenen Bietern unmittelbar auf Grundlage der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) ein Vergütungsanspruch zu. Der Vergütungsanspruch für die vorvertraglich erbrachten Planungsleistungen bestimmt sich dann nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das hat das OLG Koblenz dem Grunde nach mit Urteil vom 6. Juli 2012 (8 U 45/11) als erstes Oberlandesgericht entschieden.

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Die Aufgabenbeschreibung nach der VOF – die kleine Schwester der Leistungsbeschreibung

ParagraphBei Großbauvorhaben muss der öffentliche Auftraggeber stets darauf achten, nicht den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Erreicht oder überschreitet die Honorierung der Architekten- oder Fachplanerleistungen den einschlägigen Schwellenwert von 200.000 Euro netto, muss er sie zuerst vergeben. Dazu führt er ein Verhandlungsverfahren nach der VOF durch. Erst nach dem Erhalt einer im Wettbewerb gewonnen Planung darf er in die Bauausschreibung gehen. Um das Verhandlungsverfahren vergaberechtskonform durchzuführen, muss der Auftraggeber spätestens mit der Aufforderung zur Verhandlung eine „Aufgabenbeschreibung“ an die ausgewählten Bewerber ausreichen, § 11 Abs. 2 VOF. Diese Aufgabenbeschreibung hat die planerische Aufgabe klar und eindeutig zu beschreiben, damit sie alle Bewerber oder Bieter im gleichen Sinne verstehen können, § 6 Abs. 1 VOF. Eine Nichtausgabe wäre vergaberechtswidrig (Voppel/Osenbrück/Bubert, VOF, 3. Aufl., § 6, Rn. 7). Der Auftraggeber steht also vor der paradoxen Situation, „die Planung planen zu müssen“. Mit dieser Herausforderung beschäftigt sich der vorliegende Beitrag.

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UNBEDINGT LESEN!

EuGH stoppt Direktbeauftragung von Architekten – Einzelhonorare sind zu addieren (Urteil v. 15.3.2012, Rs. C-574/10)

EU-RechtEin Gastbeitrag von Holger Schröder, Rödl & Partner

Die abschnittsweise Beauftragung eines Architekten für ein und dasselbe Bauvorhaben stellt nur einen öffentlichen Auftrag dar und muss daher europaweit ausgeschrieben werden, wenn der geschätzte Auftragswert den jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwert überschreitet. Für die Ermittlung des Auftragswertes sind die einzelnen Architektenhonorare zu addieren, nicht getrennt zu berechnen. Die Aufteilung in einzelne Bauabschnitte und eine separate Beauftragung mit Architektenleistungen, die isoliert betrachtet den jeweils maßgeblichen europäischen Schwellenwert unterschreiten würden, stellt eine unzulässige Umgehung des europäischen Vergaberechts dar. Dies hat der EuGH in seinem Grundsatzurteil vom 15.3.2012 (Rs. C-574/10 „Gemeinde Niedernhausen“) entschieden.

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