Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"

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Neue Vergabeverordnung (VgV) zum kostenlosen Download im Vergabeblog

In Kooperation mit LexisNexis Deutschland, einem führenden juristischen Verlag, bieten wir Ihnen die neue Vergabeverordnung (VgV) druckfrisch als PDF-Dokument kostenlos unter diesem Link an.

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BMWi Rundschreiben zum Inkrafttreten der neuen VgV

Unter nachfolgendem Link finden Sie das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 10. Juni zum Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung (VgV) sowie mit ihr der novellierten VOL/A, VOB/A und VOF.

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Neue Vergabeverordnung morgen im Bundesgesetzblatt

paragraph Irgendwie hatte man sich doch schon an ein Leben ohne die neue Vergabeverordnung (VgV) gewöhnt, oder? Die „Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)“ wird nunmehr morgen, am 10. Juni, im BGBl Teil I Nr. 30, S. 724 ff. erscheinen.

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Neue VOL/A, Teil 6: Zur „Projektantenproblematik“

VOL-A Die neue VOL/A wird sowohl für nationale als auch für europaweite Vergabeverfahren eine Regelung zur sogenannten Projektantenproblematik enthalten. Die Regelung ist wortgleich aus der VgV übernommen worden, welche allerdings lediglich bei europaweiten Ausschreibungen Anwendung findet. „Neu“ ist daher in erster Linie, dass der Auftraggeber nunmehr auch bei nationalen Vergaben ausdrücklich dafür Sorge zu tragen hat, dass die Teilnahme eines Projektanten am Wettbewerb zu keiner Wettbewerbsverfälschung führt. Wann eine Projektantensituation besteht und welche Handlungspflichten denn öffentlichen Auftraggeber dann treffen, wird im Folgenden aufgezeigt.

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Politik und Markt

SPD-Fraktion erkundigt sich über „Pfusch am Bau im öffentlichen Bereich“

Nicht zuletzt aufgrund des Kölner U-Bahn-Baus: Sie SPD-Bundestagsfraktion verlangt in einer Kleinen Anfrage (17/1454) von der Regierung Auskunft über Pfusch am Bau im öffentlichen Bereich. Dieser umfasse „nicht nur bauliche Fehlentscheidungen, fehlende Kontrollen, sondern auch Materialklau, Schmiergelder und gefälschte Bauprotokolle“. Einige Fragen beziehen sich dabei direkt auf das Vergaberecht und die Vergabepraxis.

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Im zweiten Anlauf: Kabinett beschließt neue Vergabeverordnung

bundestag Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wie erwartet der neuen Vergabeverordnung (VgV) mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt. Dieser hatte zuvor insgesamt 12, im wesentlichen formale, Änderungsbegehren in die neue VgV eingebracht.

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Neue VOL/A, Teil 5: Die vereinfachte Eignungsprüfung

VOL-A Ausweislich des vom BMWi im Vorfeld der Vergaberechtsreform eingeholten RambØll-Gutachtens verursacht der bei bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro, in etwa zu gleichen Teilen auf Seite der Bieter wie der Beschaffer. Auf Bieterseite war dabei bislang einer der größten Kostentreiber mit rund 10 % die Eignungsprüfung. Wenig verwunderlich und richtig, dass die Reformvorschläge des Ministeriums zur neuen VOL/A auch hier ansetzten.

Neben der Einführung sog. Präqualifizierungsverfahren, also der auftragsunabhängigen, vorgelagerten Prüfung der Eignungsnachweise, sollte vor allem die Eignungsprüfung an sich vereinfacht werden. Dabei sahen die ersten Entwürfe sogar eine mutige, weil generelle Eignungsvermutung vor, die jedoch weder die Beschaffer noch Anbietervertreter im verantwortlichen DVAL wollten. Neu ist nun, dass statt vieler amtlicher Dokumente vor allem Eigenerklärungen der Bieter zu fordern sind und eine Heilungsmöglichkeit für fehlende Nachweise besteht – mit ein paar Stellschrauben für die Beschaffer.

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Politik und Markt

Neue Vergabeverordnung: Green-IT per Verordnung?

Gruenerpunkt Die neue Vergabeverordnung (VgV) gilt bald verbindlich. Darin sollen der Gedanke der „grünen Beschaffung“ und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG) durch die Änderungen in § 4 VgV und § 6 VgV hervorgehoben werden.

Beim Kauf technischer Geräte und Ausrüstung regelt zukünftig § 4 Abs. 6 Nr.1 VgV bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte, dass mit der Leistungsbeschreibung im Rahmen der technischen Anforderungen vom Bieter Angaben zum Energieverbrauch zu fordern sind. Bei der Frage, wer letztendlich den Auftrag erhält, bestimmt dann § 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV, dass der Energieverbrauch (mit)ausschlaggebendes Wertungskriterium sein kann.

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Politik und Markt

DAV für Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Der Ausschuss Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat einen “Vorschlag einer gesetzlichen Regelung zum Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte” unterbreitet.

Das Thema ist zwar alle Jahre wieder virulent, zur Zeit aber wohl erstmals ernsthaft, da das für das Vergaberecht zuständige Wirtschaftsministerium bis Ende 2010 einen Entwurf zur erneuten Reform des Vergaberechts vorlegen soll. Wie es die Spatzen in Berlin bereits von den Dächern pfeifen, ist dabei ein förmlicher Rechtsschutz auch unterhalb der Schwellenwerte sehr wahrscheinlich – was bleibt dem Ministerium auch anderes übrig, denn eben das wurde auf Druck der FDP im Koalitionsvertrag vereinbart.

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Eilmeldung: Bundesrat stimmt VgV nur unter Auflagen zu

Update 29.03.: Der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung des Bundesrats hatten insgesamt 16 Änderungsvorschläge eingebracht (BR-Drucksache 40/1/10 vom 15.03.2010). Hiervon wurden auf der Bundesratssitzung am 26. März 12 Änderungsvorschläge angenommen. Den Beschluss des Bundesrates – BR-Drucksache 40/10 (Beschluss) – vom 26. März finden Sie hier.

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Neue VOL/A, Teil 4: Vom Grundsatz der produktneutralen Beschaffung – und seinen neuen Ausnahmen

VOL-A Auch kleine Änderungen können von Bedeutung sein. Im heutigen Teil 4 unserer Serie “Die neue VOL/A” geht es um eine solche, erst auf den zweiten Blick bedeutsame Änderung. Gem. § 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/A 2006 ist die Ausschreibung “produktneutral”, d.h. insbesondere ohne Verwendung von Markennamen oder Bezeichnungen, die Rückschlüsse auf die Produkte eines bestimmten Herstellers/ Anbieters zulassen, zu formulieren. Eine Auflage, die insbesondere im technischem Umfeld Beschaffer nicht selten vor große Herausforderungen stellt (s. dazu auch den vorangehenden Beitrag Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert). So soll sichergestellt werden, dass nicht durch diskriminierende Formulierungen bestimmte Bieter ausgeschlossen werden – sei es ungewollt oder mitunter auch gewollt.

Eine sinnvolle Vorschrift, die in ihrer praktischen Anwendung aber nicht selten zu kuriosen Folgen führte – so z.B., wenn eine Behörde über 50 identische Server der Firma PH verfügte, und nun der 51 Server produktneutral beschafft werden sollte – technische Einbindung, Schulungen des Personals, etc. fraßen oft jede Wirtschaftlichkeit auf. Auch die Rechtsprechung legte den Beschaffern für Ausnahmen vom Grundsatz der Produktneutralität hohe Hürden vor. Die neue VOL/A schafft für solche Fälle nun zumindest im Unterschwellenbereich – und damit immerhin bis zu einem Auftragswert von 193.000 Euro bzw. 125.000 Euro bei Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen – eine praxisgerechte Ausnahmeregelung.

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Neue VOL/A, Teil 3: Direktkauf-App fürs iPhone?

VOL-A Nein, auch wenn heute die CeBIT ihre Tore öffnet, soweit ist es dann doch noch nicht. Allerdings könnte iPhone Hersteller Apple durchaus darüber nachdenken: Die neue VOL/A 2009 sieht zum Zweck des Bürokratieabbaus in § 3 Abs. 6 VOL/A 2009 die neue Möglichkeit des sog. „Direktkaufs“ ohne ein Vergabeverfahren vor.

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Neue VOL/A, Teil 2: Mehr Transparenz im Unterschwellenbereich

VOL-A In unserer ersten Folge zur neuen VOL/A 2009 wurden die Änderungen im Aufbau und der Struktur erläutert. Nun geht es an die Inhalte. Zwar blieb die letztendliche Umsetzung des Entwurfs aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie aufgrund des im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) herrschenden Konsensprinzips hinter den Ausgangsvorschlägen des Ministeriums zurück. Gleichwohl machte dieses seinem Namen “für Wirtschaft” alle Ehre: Im Unterschwellenbereich, in dem sich die weitüberwiegende Anzahl der Vergabeverfahren abspielt – konnte die Transparenz bei der Auftragsvergabe deutlich erhöht werden.

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15-Tage-Ausschlussfrist für zulässigen Nachprüfungsantrag nur bei Hinweis in der Vergabebekanntmachung?

Paragraph Eine wesentliche Neuregelung der vor knapp einem Jahr in Kraft getretenen GWB-Novelle stellt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB dar. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren wurde in der Vergaberechtsliteratur diskutiert, inwieweit die Anwendung der 15-Tage-Frist einen Hinweis in der Vergabebekanntmachung voraussetzt oder nicht. Diese Frage war in jüngster Vergangenheit auch Gegenstand verschiedener Vergabenachprüfungsverfahren.

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Politik und Markt

Auftragsberatungsstelle Hessen: Zwischenbilanz bei der Präqualifizierung

Der neue § 97 Abs. 4 a  GWB sowie § 6 Abs. 4 VOL/A 2009 bzw. § 7 Abs. 4 EG VOL/A 2009 sehen nun – wie bereits seit langem § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/A – die Möglichkeit der Präqualifizierung (PQ) der Bieter vor. PQ – also die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise – soll den Unternehmen erhebliche Zeit- und Kostenersparnisse bringen. Als erstes bundesweites PQ-System für den Liefer- und Dienstleistungsbereich haben die Industrie- und Handelskammern bzw. die von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen im September 2009 die “bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich” ins Leben gerufen. Schon seit 2 Jahren nimmt die Auftragsberatungsstelle (ABSt) Hessen die Aufgabe einer regionalen Präqualifizierungsstelle wahr. Dort wurde Ende 2009 bereits das 200. Unternehmen zertifiziert. Entscheidend ist dabei jedoch, ob auch die öffentlichen Auftraggeber die PQ akzeptieren – eine hessische Zwischenbilanz.

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Neue Serie im Vergabeblog, die neue VOL/A: Teil 1, Schlankheits-Kur oder -Wahn?

VOL-A Am 29. Dezember letzten Jahres wurde die neue VOL/A 2009 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und harrt aktuell ihres In-Kraft-Tretens durch die neue Vergabeverordnung bzw. die Einführungserlasse der Bundesländer. Was aber wurde genau in den insgesamt elf Arbeitssitzungen des zuständigen DVAL-Hauptausschuss Allgemeines von Oktober 2007 bis Oktober 2009 über den Titel “Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen“ statt bisher “Verdingungsordnung für Leistungen” hinaus geändert? Grund genug und Anlass für den Vergabeblog, eine Serie zu den wichtigsten Änderungen der Novelle zu beginnen. Im heutigen Teil 1 geht es um die Reform der Struktur, die weit mehr als eine bloße Schönheits-OP war. Tipp: Nutzen Sie doch die Druckfunktion unter jedem Artikel, so haben Sie am Ende eine kompakte Übersicht der Reform griffbereit im Regal.

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Neue Vergabeverordnung vom Kabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Die neue VgV ist erforderlich, um durch die in ihr enthaltenen Verweise die VOL/A 2009 und VOB/A 2009 in Kraft treten zu lassen. Damit wird dann die sog. 3. Stufe der Vergaberechtsreform und mit ihr die Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung des Vergaberechts abgeschlossen. Ausweislich des Koalitionsvertrags wird es nicht die letzte Reform gewesen sein.

Politik und Markt

Öffentliche Verwaltung unzufrieden mit Bürokratieabbau

„72 Prozent der Fach- und Führungskräfte in der Öffentlichen Verwaltung sind unzufrieden mit dem Abbau unnötig komplizierter Abläufe in ihren Behörden“ titelt heute eGovernment Computing. Als Bürokratieverursacher machen sie in erster Linie die Gesetzgebung verantwortlich: „Besserung sei nicht in Sicht.“

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Verschlankung auf Kosten der Bieter? – Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses in neuer VOL/A gestrichen

paragraph Haben Sie es auch schon bemerkt? In dem verabschiedeten Entwurf zur VOL/A 2009 sucht man vergeblich nach der Regelung zum Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses zu Lasten der Bieter (vgl. § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006). Dies ist umso erstaunlicher, als in § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 weiterhin bestimmt wird, dass dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände und Ereignisse aufgebürdet werden darf, auf die er keinen Einfluss hat und deren Entwicklung auf die Preise und Fristen er nicht im Voraus schätzen kann. Eine durchaus wirkungsvolle Regelung zum Schutze der Bieter vor Willkürhandlungen der öffentlichen Auftraggeber. Die gleich lautende Regelung des § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A 2006 dürfte daher auch nicht einfach überflüssig geworden sein – oder doch?

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Wann beginnt ein Vergabeverfahren? (OLG Naumburg, Beschl. v. 08.10.09 – 1 Verg 9/09) – ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M.

paragraphNach § 131 Abs. 8 GWB n.F. sind „Vergabeverfahren, die vor dem 24. April 2009 begonnen haben, einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren (…)“ auf Grundlage der alten Fassung des GWB durchzuführen. Das OLG Naumburg (Beschluss v. 08.10.09 – 1 Verg 9/09) hatte nun darüber zu entscheiden, wann eigentlich ein Vergabeverfahren beginnt – dazu ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover (Anm. d. Red.).

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