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Nicht mehr brandaktuell, dennoch eine Meldung wert: Der Deutsche Städtetag hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Leitfaden für Kommunen herausgegeben, der sie dabei unterstützen soll, soziale Standards bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen rechtssicher und praxistauglich einzufordern.
Eine der im Rahmen der GWB-Reform umstrittensten Regelungen war die Novelle des § 97 Abs. 3 GWB. Mit ihr soll die Förderung des Mittelstands nicht mehr nur guter Vorsatz bleiben. Eine erste, aber kaum bemerkte, Entscheidung dazu traf die Vergabekammer Arnsberg bereits mit Beschluss vom 26.6.2009 (VK 14/09). Im Rahmen der Vergabe der Bauarbeiten zu einem 6-streifigen Autobahnausbau in NRW berief sich die VK ausdrücklich auch auf den politischen Auftrag der neuen Norm. Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, von der Kanzlei Nette Rechtsanwälte in Recklinghausen und Hannover stellt die Entscheidung vor (Anm. d. Red.).
Der Vorstand des für die Novelle zuständigen Deutschen Verdingungsausschusses für Leistungen (DVAL) hat der Neufassung der VOL/A zugestimmt. Die Befassung des Vorstandes war notwendig geworden, da im Hauptausschuss zu einigen Punkten kein Einvernehmen erzielt werden konnte. Damit ist die neue VOL/A beschlossene Sache.
Es folgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und die zum Inkraftreten der neuen Regelungen erforderlichen Verweisungen durch entsprechende Einführungserlasse der Länder bzw. durch eine noch zu ändernde Vergabeverordnung. Als realistisch für beides wird Februar gehandelt.
Dr. Fridhelm Marx hat als Leiter der für das Vergaberecht zuständigen Unterabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von 2000 bis 2009 und zuvor von 1994 bis Ende 1999 als Leiter des Referates „Öffentliche Aufträge“ die Geschicke des Vergaberechts in Deutschland ganz entscheidend mitbestimmt. Er ist „das Gesicht“ der Vergaberechtsreform. Vergabeblog sprach mit ihm über die Reform, Inhouse-Geschäfte, das Konjunkturpaket und das Leben nach dem BMWi. Wir stellten ihm einige Fragen zu aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts.
Vergabeblog: Herr Dr. Marx, seit einigen Monaten sind Sie nicht mehr für das BMWi tätig. Ich stelle mir das ja schwierig vor: So plötzlich die Zügel los zu lassen und zuzusehen, wie die Kutsche ins Dunkel rast…
Koalitionsvertrag „WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“ zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode. Das Kapitel „Vergaberecht“ finden Sie hier.
Nun sind es nicht mehr nur Gerüchte. Vergabeblog liegt die Entwurfsfassung des Koalitionsvertrages vor. Danach ist auch das Vergaberecht zentrales Betätigungsfeld des von der neuen Regierung geplanten Bürokratieabbaus. Wörtlich heißt es: „Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.“
Nein, es ist kein Aprilscherz (was beim Blick auf das Wetter durchaus denkbar wäre): Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP wurde auch das Vergaberecht als Betätigungsfeld entdeckt – wenige Monate nach Abschluss der fast 5jährigen Reform des GWB. Erste Gerüchte sorgten bereits letzte Woche für Unruhe im politischen Berlin, nun haben es sogar die Nachrichtenagenturen ddp und Reuters ganz offiziell vernommen: Union und FDP haben sich auf einen deutlichen Bürokratieabbau geeinigt. Belastungen durch Bürokratieaufwand sollten netto um 25 Prozent heruntergefahren werden, so Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Als Beispiel nannte zu Guttenberg und FDP-Vize Rainer Brüderle das Vergaberecht. Also doch das „einheitliche Vergabegesetzbuch“?
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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat eine neue Dokumentation Nr. 90 „Vergaberecht 2009 – Novellierung, aktuelle Entwicklungen und Verfahrensablauf“ herausgegeben. In der Dokumentation werden das novellierte Vergaberecht, insbesondere das am 24. April 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (BGBl. I Nr. 20 vom 23. April 2009, S. 790) sowie auch die absehbaren Änderungen in der neuen VOB/A und der VOL/A schwerpunktmäßig dargestellt.
Knapp 18 Monate nach dem sog. Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat der Berliner Senat vergangene Woche eine Novelle für das Berliner Vergabegesetz beschlossen. Danach vergibt Berlin in Zukunft öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, wenn eine Mindestentlohnung von 7,50 EUR gezahlt wird. Nach den Worten des Wirtschaftssenators Harald Wolf ist Berlin damit das erste Bundesland, das nach der EuGH-Entscheidung „klar Flagge zeigt“. Berlin übernehme damit bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards und beim Kampf gegen Sozialdumping, so Wolf.
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Am 24. April diesen Jahres trat nach langen Ringen mit den Stimmen der Großen Koalition das neue GWB in Kraft. Vergabeblog sprach mit Paul K. Friedhoff, MdB, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Kohlepolitik und für Mittelstandspolitik und Obmann der FDP-Fraktion im Wirtschaftsausschuss zum neuen Vergaberecht und insbesondere zu dessen Bedeutung für den Mittelstand.
Am 24. April diesen Jahres trat nach langen Ringen mit den Stimmen der Großen Koalition das neue GWB in Kraft. Vergabeblog sprach mit Reinhard Schultz, MdB, zuständiger Berichterstatter und Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion zur Berücksichtigung des Mittelstands bei der öffentlichen Auftragsvergabe, „vergabefremden“ Aspekten, interkommunaler Zusammenarbeit und der Frage, ob das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ am Ende tatsächlich die von Auftraggebern wie Auftragnehmern geforderte Vereinfachung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge brachte.
In der juristischen Auseinandersetzung um die Vergabe der Postdienstleistungen der Stadt Dortmund hat der Vergabesenat des OLG Düsseldorf am 29.07.2009 entschieden (VII-Verg 18/09), dass die Forderung nach Zahlung eines Mindestlohnes unzulässig ist. Die Stadt Dortmund hatte von den Bietern die Vorlage einer Erklärung über die Zahlung des Mindestlohns nach der Postmindestlohnverordnung verlangt. Vor dem Hintergrund der alten Fassung des GWB erklärte das OLG Düsseldorf diese Forderung für vergaberechtswidrig.
Am 24. April diesen Jahres trat nach langem Ringen mit den Stimmen der großen Koalition das neue GWB in Kraft. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen stimmte dagegen. Vergabeblog sprach mit Kerstin Andreae, MdB, Wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion im Deutschen Bundestag und Spitzenkandidatin für Baden-Württemberg, über die Reform, die Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens für den Mittelstand, „vergabefremde“ Aspekte und das Konjunkturpaket.
Sommerrätsel: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das neue GWB, genauer das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009, berichtigt. Die Korrektur vom 9. Juli 2009, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 15. Juli 2009, betrifft Art. 100 Abs. 2 GWB (Anwendungsbereich), ist aber weder auf den zweiten noch den dritten Blick zu erkennen. Sie finden die Berichtigung hier, und falls Sie die Änderung nicht ausmachen können, die Auflösung nach „Den gesamten Beitrag lesen“.
Der Bundesrat hat am 10. Juli der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln – nach Maßgabe einiger Änderungen – zugestimmt.
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Das Vergaberecht wird nicht selten von den hiervon Betroffenen als belastende Bürokratie empfunden. Während in der aktuellen, sog. dritten Stufe der Vergaberechtsreform, die Verdingungsordnungen auf überflüssige bürokratische Vorgaben durchkämmt werden, geht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries andernorts mit gutem Beispiel voran: Sie hat ein Gesetz zur Rechtsbereinigung auf den Weg gebracht, durch das rund 100 überflüssige und veraltete Gesetze und Verordnungen aus dem Bundesrecht gestrichen werden. Vor allem Recht aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes und in erheblichem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht aus dem Einigungsvertrag ist davon betroffen. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe allerdings nicht.
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Ein nach wie vor umstrittener Punkt in der aktuellen Novelle der VOL/A und VOB/A ist die Zulassung gemeinnütziger Einrichtungen zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Nach gegenwärtigem Stand sollen zumindest in der neuen VOB gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen von der Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Die BT-Fraktion der Grünen fragte vor diesem Hintergrund (16/12604), warum im für die VOB/A zuständigen Deutschen Vergabeausschuss (DVA) keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder ihrer Spitzenverbände vertreten sind. Die Antwort der Regierung ist alles andere als stringend.
Das Bundesministerium der Justiz bietet in Zusammenarbeit mit der juris GmbH das neue GWB frei verfügbar im Internet an.
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der Sektorenverordnung kritisiert, dass sie zu einem Weniger an Transparenz führe. Insbesondere der Wegfall des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung wird mit Sorge beobachtet. Weiterhin fordert Transparency ein klarstellendes Verbot von Nachverhandlungen. Den Text der Stellungnahme finden Sie hier.
Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts ist heute im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt damit am 24. April 2009 in Kraft.