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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Referent/in Vergabe (m/w/d). Nähere Einzelheiten zu der Stelle und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Bereichsleiter/in Vertragsmanagement (m/w/d). Nähere Einzelheiten zur unbefristeten Stelle und den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat per Rundschreiben vom 31. August mitgeteilt, dass zum 22. August 2017 eine neue Software für das „Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV) Berlin“ in Betrieb genommen wurde. Den gesamten Beitrag lesen »
Fast unbemerkt: Der Vergabesenat des Kammergerichts Berlin hatte den für den 28. März 2013 vorgesehenen Verkündungstermin im Vergaberechtsstreit S-Bahn Berlin GmbH und DB Regio AG ./. Land Berlin und Land Brandenburg aufgehoben.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IX B, hat mit fachlicher Unterstützung der Berliner Energieagentur einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, der auf über 40 Seiten praxistaugliche Hilfestellung zur neuen Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt” (VwVBU) gibt.
Zu Lande, zu Wasser, und in der Luft: Irgendwie scheint in der Hauptstadt nachhaltig der Wurm drin, wenn es um öffentliche Infrastrukturprojekte geht: Neben dem Desaster um den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist nun, wieder einmal, die S-Bahn betroffen. Dieses mal allerdings nicht in Folge mangelhafter Wartung, sondern Vergabeverfahren. Das Kammergericht Berlin entschied vergangenen Donnerstag, Fragen des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens der S-Bahn Ausschreibung dem EuGH vorzulegen. Der Vorsitzende Richter am KG wird mit der Befürchtung zitiert, “dass es eine Generation von Schulkindern gibt, für die die Ringbahn nicht existiert“.
Die haftungsrechtliche Prüfung der Verantwortlichkeiten für die Terminverschiebungen beim Berliner Flughafen Berlin Brandenburg ist Thema einer Kleinen Anfrage (17/11764) der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll u.a. mitteilen, welche Rechtsanwaltskanzlei und welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Prüfungen beauftragt wurde, wer diese beauftragt hat und mit welchen Fragen.
Seit Sommer 2010 arbeitete die Senatsverwaltung an Richtlinien für eine umweltfreundliche Beschaffung in Berlin. Im Berliner Amtsblatt vom 02.11.2012 wurde nun die neue, rd. 120 Seiten umfassende, Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) verkündet. Grundlage der VwVBU ist die in § 7 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) enthaltene Ermächtigung zur Konkretisierung der gesetzlichen Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, bei der Vergabe von Aufträgen ökologische Kriterien zu berücksichtigen.
Die FAZ spricht anläßlich der erneut verschobenen Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg (BER) von einem „Debakel“. Ursprünglich sollte dieser am 3. Juni eröffnet werden, aktueller Termin ist Oktober 2013 – frühestens. Gesellschafter der Flughafengesellschaft sind die Länder Berlin und Brandenburg sowie mit 26 % der Bund. Daher will die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/10339) mit dem Titel „Aufklärung der Verantwortlichkeiten und Kostenrisiken durch die verschobene Eröffnung des Berliner Flughafens“ von der Bundesregierung wissen, welche Kosten noch auf den Steuerzahler zukommen.
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Etwa 1,117 Mrd Euro zusätzlicher Kosten werden durch den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) und die Verschiebung seiner Eröffnung entstehen, erklärte der Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums, Rainer Bomba, am heutigen Mittwochvormittag vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Der weitaus größte Teil, etwa 800 Mio Euro, würde auf zusätzliche Schallschutz- und Risikovorsorge-Maßnahmen entfallen. Schadensersatzzahlungen seien derzeit mit 5 Mio Euro angesetzt.
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Bilfinger Berger hat zwei Großaufträge zum Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin erhalten. Ein Projekt umfasst die Verlängerung der als “Kanzler-U-Bahn” bekannten U 55 vom Hauptbahnhof bis zum Alexanderplatz, das andere den Anschluss des Hauptbahnhofs an den S-Bahn-Ring. Beide Aufträge haben zusammen ein Volumen von rund 230 Mio. €. Der S-Bahn-Abschnitt wird in einer Arbeitsgemeinschaft realisiert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhält einen neuen Dienstsitz. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Zuschlag für den Bau des neuen Gebäudes im Berliner Regierungsviertel, vis-à-vis zum Kanzleramt, erteilt. Den Auftrag erhält ein Konsortium unter Führung der Unternehmen BAM Deutschland AG und Amber GmbH. Damit wird zum ersten Mal in Deutschland ein ziviles Bundesgebäude als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) gebaut und betrieben. Der private Partner ist dabei für den reibungslosen Betrieb, die Unterhaltung und Instandhaltung des gesamten Gebäudes verantwortlich.
Am 22. Juli vergangenen Jahres trat das neue Berliner Vergabegesetz in Kraft. Rund 5 Mrd. Euro gibt das Land Berlin jährlich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Mit dem Gesetz sollte eine ökologische und soziale Produktion dieser Bedarfe gesichert werden. Zum Geburtstag kritisieren die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen aus Berlin die mangelhafte Umsetzung als auch Unterstützung durch die Berliner Senatsverwaltung – ein Blick in aktuelle Ausschreibungen zeige, dass das Gesetz bis kaum Umsetzung finde. Besonders schön: Zulässige Eigenerklärungen über den Nichtnachweis sozialer Standards.
Im Dezember 2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Korruptionsregistergesetz (KRG) unter Vornahme einiger Änderungen bestätigt und damit den Bestand des Korruptionsregisters auf unbefristete Zeit gesichert. Das KRG in seiner ursprünglichen Fassung wäre zum 31.12.2010 ausgelaufen.
Unternehmen, die sich korruptionsrelevanter oder auch sonstiger Rechtsverstöße schuldig gemacht haben, droht damit durch eine Eintragung in das Korruptionsregister weiterhin der dauerhafte Ausschluss von öffentlichen Vergaben durch Behörden des Landes Berlin.
Am 23. Juli ist das umstrittene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Dies sieht u.a. vor, dass Auftragnehmer künftig mindestens einen Stundenlohn von 7,50 Euro zahlen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Beitrag hier.