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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat in seiner allerletzten Sitzung mit seiner schwarz-gelben Mehrheit die Beratung des Gesetzentwurfs für ein zentrales Register über korruptive und unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregistergesetz) zum inzwischen fünften Mal vertagt. Der Gesetzentwurf verfällt daher aufgrund des Endes der Legislaturperiode.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)“ eingebracht. Öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen sollen nach dem Willen der Fraktion Auffälligkeiten an das Register melden sowie eine etwaige Notierung von Bietern bei ihren Vergabeverfahren erfragen. Marco Junk (Vergabeblog) sprach mit dem Initiator des Entwurfs, Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, u.a. Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestags und seit 1969 Rechtsanwalt in Berlin, über Hintergründe und Zielsetzung, die Kritik am Gesetzentwurf und darüber, dass das Vergaberecht nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages hat am 25.2. im Paul-Löbe-Haus eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung über den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum “Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz)” durchgeführt. Als Sachverständige waren u.a. geladen Dr. Fridhelm Marx (Interview im Vergabeblog), Anja Mundt (BDI) und Norbert Portz (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Die Anhörung wurde aufgezeichnet und nachfolgend im Vergabeblog (nutzungsrechtskonform!) eingebunden. Gute Unterhaltung (z.B. bei Minute 3.05)!
Eine nicht endende Geschichte: Informationen zu den Wirkungen der aktuellen EU-Vergaberechtsnovelle auf die Trinkwasserversorgung erwartet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/12494) will sie erfahren, welche Erfahrungen aus Privatisierungen der Wasserversorgung im europäischen Ausland vorliegen und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht. Außerdem soll die Regierung angeben, wie viele Wasserversorgungskonzessionen in Deutschland nach Inkrafttreten der EU-Vergaberechtsrichtlinie ausgeschrieben werden müssen.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages haben sich die Sachverständigen am Montag für die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen zur besseren Bekämpfung der Korruption ausgesprochen. So erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dessen Mitglieder jedes Jahr Aufträge von 250 bis 300 Milliarden Euro vergeben, vorrangiges Ziel müssten „saubere und transparente Vergabeverfahren im Wettbewerb bei der Gleichbehandlung aller Unternehmen“ sein. Wenn es ein bundesweites Register geben würde, könne der länderrechtliche Flickenteppich mit vielen noch bestehenden weißen Flecken beseitigt werden.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einrichtung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen. Zu diesem Zweck hat sie den Entwurf eines Korruptionsregister-Gesetzes (17/11415) in den Bundestag eingebracht.
Wenn man schon in Europa nicht so genau weiß, wohin das Geld deutscher Steuerzahler so geht, dann wenigstens im eigenen Land: Bei der Vergabe von öffentlichen Fördermitteln soll es mehr Transparenz geben. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/10641), „Fördermittel, die an juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen geflossen sind, unter Beachtung eines angemessenen Schutzes personenbezogener Daten“ zu veröffentlichen. Allerdings sollen Vergaben unter einer Grenze von 5.000 Euro nur in einer Sammelposition veröffentlicht werden.
Papier ist bekanntlich gedulig. Vielleicht gerade deshalb will die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen es nun schwarz auf weiß wissen, wie es die Bundesregierung mit der Papierbeschaffung hält. In einer Kleinen Anfrage (17/10243) erkundigt sie sich nach den Beschaffungsmengen und dem Einsatz von Recyclingpapier in den Jahren 2010 und 2011 in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie beim Bundespresseamt sowie den Möglichkeiten, den Papierverbrauch weiter zu senken. Auch durch Verhaltensänderungen bei den MitarbeiterInnen.
Vor einigen Wochen hatten wir vom Schreiben der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (Interview im Vergabeblog), seit Februar übrigens stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler zur anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien berichtet. Nun hat dieser geantwortet.
Ein wesentliches Anliegen der letzten Reform der VOL/A und VOB/A war die Schaffung von mehr Transparenz im Unterschwellenbereich, u.a. durch eine Pflicht zur Ex-Post Veröffentlichung vergebener Aufträge nach Freihändigen Vergaben bzw. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (§ 19 Abs. 2 VOL/A bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A). Genau dies stellte jedoch ein Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 26.10.2010 zur Anwendung frei. Dies hatte insbesondere die Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN heftig kritisiert. Nun hat die Landesregierung eingelenkt.
Die Bundesregierung soll ein klares Signal zur kommunalen Daseinsvorsorge setzen und daher im Europäischen Rat auf eine Ablehnung des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe hinwirken. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/8768), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.
Die öffentliche Beschaffung durch die Bundesregierung ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verweist die Fraktion darauf, dass die Kaufentscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen angesichts des Volumens dieser Nachfragemacht großen Einfluss auf das Angebot von Produkten und Dienstleistungen hätten. Wissen möchten die Abgeordneten u.a., welche Maßnahmen die Bundesregierung unternimmt, „um im Rahmen der bestehenden Gesetze den Ausbau und die Weiterentwicklung einer an ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Kriterien orientierten Beschaffung in den Bundesministerien, dem Kaufhaus des Bundes, dem Kanzleramt und in nachgeordneten Behörden flächendeckend einzuführen und umzusetzen“.
EU-Binnenmarkt Ade? Dabei fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen im Grunde nur etwas, was Viele seit langem denken und vielerorts ja auch versucht wird: Die öffentliche Nachfragemacht gezielt zur Stärkung der eigenen, regionalen Wirtschaft zu nutzen. Hintergrund: Die Bundesregierung solle neue Strategien zur Stärkung der regionalen Wirtschaft entwickeln, und dazu neben anderen Instrumenten auch das öffentliche Auftragswesen nutzen: Ortsnähe soll ein leistungsbezogenes Kriterium werden. Vergabepolitik nach Kirchturmprinzip?
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Das Bundeskabinett hatte am 6. Juni 2011 ein Paket zur Energiepolitik verabschiedet und dabei auch auf das von der Bundesregierung im vergangenen Jahr erarbeitete Energiekonzept verwiesen. Danach komme geplanten Neubauten des Bundes wie bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs zu. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen will nun in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/6618) von der Bundesregierung wissen, was darunter in Bezug auf die öffentliche Beschaffung zu verstehen sei.
Ein Plädoyer für den Einsatz von sog. Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/5730) auf die diesbzgl. Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen (17/5589) nicht gerade ableiten. Die GRÜNEN hatten u.a. wissen wollen, ob die Regierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software erklärt”. Anlass der Anfrage war die Rückumstellung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amts auf Microsoft Produkte.
Ob die Bundesregierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software‘“ erklärt, möchte die Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen.
Für Transparenz bei Public Private Partnerships (PPP) im Verkehrswesen setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. In einem Antrag (17/5258) fordert sie die Bundesregierung auf, Vorschläge für die gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP (Projektrealisierungen vor allem öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen mit privaten Partnern) auf Bundesebene vorzulegen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme seien PPP-Modelle „keine zusätzlichen Investitionen zu öffentlich finanzierten Infrastrukturprojekten, sondern lediglich eine Beschaffungsvariante“, schreibt die Fraktion zur Begründung – ganz offenbar hatte man dabei Toll-Collect im Kopf.
In keinem Bundesland wurde die Diskussion um die Verlängerung der im Rahmen der Konjunkturpakete erhöhten vergaberechtlichen Wertgrenzen so kontrovers geführt. Nach der Ankündigung des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier, man wolle aufgrund der gemachten “guten Erfahrungen” die Regelungen beibehalten, brachten die GRÜNEN das Thema in einer aktuellen Stunde in den Landtag ein. Offenbar mit Erfolg: Ohne gründliche Evaluation und Diskussion in den Landtagsgremien nun doch keine Verlängerung. Zustimmung kommt von der Antikorruptionsorganisation Transparency International, während die Handwerkskammer Rhein-Main in entgegengesetzter Richtung Position bezieht: Künftig solle “noch stärker die Möglichkeit der beschränkten Ausschreibung” genutzt werden, “damit mehr Aufträge an heimische Betriebe vergeben werden”. Dies hätten der Frankfurter Stadtkämmerer Uwe Becker und Planungsdezernent Edwin Schwarz mit dem Handwerkskammerpräsident Bernd Ehinger – so wörtlich – „vereinbart“.
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass eine bundeseinheitliche Regelung für Zugangsvoraussetzungen und Berufspflichten von Architekten geschaffen werden kann. In einer Antwort (17/3979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3750) heißt es, die unterschiedlichen Regelungen der Architektengesetze auf Landesebene resultierten aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland und der im Grundgesetz vorgesehenen Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen. Dies habe der Bund zu respektieren.
In Hessen wurde in den letzten Jahren eine Reihe von IT-Großaufträgen des Landes nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen hat die Landesregierung erhebliche Verstöße gegen das Vergaberecht eingeräumt, die streitigen Aufträge müssen neu ausgeschrieben werden. Offen bleibt die Frage nach dem Warum und der politischen Verantwortung. Vergabeblog Sprach mit Kai Klose, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Hessischen Landtag und Politischer Geschäftsführer der hessischen GRÜNEN.
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