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Am 31. Dezember 2011 endete nach knapp drei Jahren Laufzeit planmäßig das IT-Investitionsprogramm des Bundes, das im Rahmen des “Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (sog. Konjunkturpaket II) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft wurden in allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden 476,8 Mio Euro in die Modernisierung der Informationstechnik des Bundes investiert. Rund 800 Unternehmen haben davon profitiert.
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Eine kurze Meldung ist es allemal wert: Um Doppelstrukturen zu vermeiden soll die Informationstechnik im Bereich des Bundesministeriums des Innern “überprüft” werden. Dies erklärte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) letzten Donnerstagmorgen im Haushaltsausschuss bei den Beratungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Etat des Ministeriums.
Der Titel dieses Beitrag dürfte Einige aufschrecken lassen, auch, wenn es am Ende wohl keine eigenständige EU-Richtlinie sein wird. Aber tatsächlich hat die EU-Kommission, diesmal allerdings nicht die eigentlich für die öffentliche Beschaffung zustände Generaldirektion (GD) Binnenmarkt und Dienstleistungen, sondern die GD Informationsgesellschaft und Medien, eben dies aktuell auf den Weg gebracht: Sie vergab einen Forschungsauftrag zur Entwicklung von “Richtlinien für die öffentliche Beschaffung betreffend IKT-Systeme”.
Einmal Microsoft, immer Microsoft? Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993. Nach Informationen der Zeitschrift ComputerWeekly soll man es in Brüssel selbst allerdings damit nicht so genau genommen haben: Die EU-Kommission höchstselbst habe seit – eben – 1993 diverse Male Software-Lizenzen von Microsoft beschafft, ohne auch nur ein einziges Mal mögliche Alternativprodukte anderer Hersteller ausgeschrieben zu haben.
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Immer wieder stolpert man über Ausschreibungen, die neugierig machen, was denn dahinter steckt: So die aktuelle öffentliche Ausschreibung der EU-Kommission, Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien, veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter der Doc-ID 204971-2011 vom 1. Juli: “Quantifizierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Erforschung und Entwicklung von IKT-Lösungen in Europa.”
Nach dem der EVB-IT Systemvertrag nach wie vor auf Bieterseite – und dem Vernehmen nach auch auf Seite der öffentlichen Beschaffer – ein wenig beliebtes Kind ist, erfreut sich dessen kleiner Bruder, der jüngere EVB-IT Systemlieferungsvertrag, wachsender Beliebtheit. Für diesen stehen nun neue Arbeitshilfen zum Abruf auf der Internetseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, bereit. Die EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.
Ein Plädoyer für den Einsatz von sog. Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/5730) auf die diesbzgl. Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen (17/5589) nicht gerade ableiten. Die GRÜNEN hatten u.a. wissen wollen, ob die Regierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software erklärt”. Anlass der Anfrage war die Rückumstellung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amts auf Microsoft Produkte.
Ob die Bundesregierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software‘“ erklärt, möchte die Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal einzustellen. Portugal hatte im Rahmen verschiedener Bildungsprogramme Aufträge zur Beschaffung von mehr als einer Million Notebooks für Schüler, Lehrer und Praktikanten ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben. Nach Intervention der Kommission werden die portugiesischen Behörden jetzt eine EU-weite öffentliche Ausschreibung durchführen.
Die Bundesverwaltung verwendet so genannte freie (quelloffene) Software nach Angaben der Bundesregierung ”in großem Umfang“. In allen Ressorts würden ”Open-Source-Produkte in verschiedenen Bereichen, besonders umfangreich im Serverbereich eingesetzt“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4746) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4567). Insbesondere erfolge die Beschaffung von Software unabhängig vom Lizenzmodell ”gemäß Vergaberecht immer auf Basis der größten Wirtschaftlichkeit“.
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Tatsächlich werden in der Boulevardpresse “Storys” oft in allen Episoden der Eskalation am Reißbrett vorgeplant. Für den unwissenden Leser ergibt sich anschließend der Eindruck einer unmittelbaren Berichterstattung am Puls des Geschehens, obwohl alles haarklein konstruiert wurde. Im Vergabeblog haben wir derlei Nachhilfe nicht nötig: Nach der kleinen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion nach der Softwarestrategie im Auswärtigen Amt (AA), der Berichterstattung der Süddeutschen, dass man im einstigen Vorzeigeministerium für Open Source nun zu Microsoft zurückkehre nun das: Eine “Interessenbekundung für rechtsanwaltliche Beratung im Bereich Vergaberecht” durch das AA. Vergaberechtliche Beratung im Bereich IT übrigens auf TOP 2 von 10. Nun, wir hätten da durchaus Kompetenzen. Volltext hier.
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“Westerwelle beerdigt Linux” titelt die Süddeutsche etwas provokativ und beruft sich auf interne Papiere des Auswärtigen Amts, wonach dieses, bislang Vorreiter in der der Nutzung von Open Source Software, nun doch zu Microsoft zurückkehre. Vielleicht ja bereits der neue Art 91 c GG zur Homogenisierung der IT-Verwaltungslandschaft in der Umsetzung – nachzulesen hier.
Die Nutzung sog. freier Software (“Open Source”) in Bundesbehörden ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (17/4567). Solche Software lebt i.d.R. von einer globalen Entwicklergemeinschaft, nach Ansicht der Fraktion „finden sich darunter viele kleine und mittelständische Unternehmen – gerade aus Europa und besonders aus Deutschland“. Investitionen in die Weiterentwicklung freier Software würden so „zu einer direkten Förderung der deutschen und europäischen Software-Industrie“.
Die Fraktion spricht sich klar für Freie Software aus und hat dazu einige sehr konkrete Fragen an die Bundesregierung. Deren Antworten die Public Sector Softwarelandschaft interessieren dürfte.
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Der Kuchen ist verteilt bzw. aufgegessen: Das IT-Investitionsprogramm beinhaltete Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK). Zum Jahreswechsel waren über 99 Prozent des Gesamtvolumens haushalterisch gebunden.
In Hessen wurde in den letzten Jahren eine Reihe von IT-Großaufträgen des Landes nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen hat die Landesregierung erhebliche Verstöße gegen das Vergaberecht eingeräumt, die streitigen Aufträge müssen neu ausgeschrieben werden. Offen bleibt die Frage nach dem Warum und der politischen Verantwortung. Vergabeblog Sprach mit Kai Klose, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Hessischen Landtag und Politischer Geschäftsführer der hessischen GRÜNEN.
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