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Nach dem der EVB-IT Systemvertrag nach wie vor auf Bieterseite – und dem Vernehmen nach auch auf Seite der öffentlichen Beschaffer – ein wenig beliebtes Kind ist, erfreut sich dessen kleiner Bruder, der jüngere EVB-IT Systemlieferungsvertrag, wachsender Beliebtheit. Für diesen stehen nun neue Arbeitshilfen zum Abruf auf der Internetseite der IT-Beauftragten der Bundesregierung, Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, bereit. Die EVB-IT Systemlieferung regeln den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung.
Ein Plädoyer für den Einsatz von sog. Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/5730) auf die diesbzgl. Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen (17/5589) nicht gerade ableiten. Die GRÜNEN hatten u.a. wissen wollen, ob die Regierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software erklärt”. Anlass der Anfrage war die Rückumstellung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amts auf Microsoft Produkte.
Ob die Bundesregierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software‘“ erklärt, möchte die Bundestags-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Portugal einzustellen. Portugal hatte im Rahmen verschiedener Bildungsprogramme Aufträge zur Beschaffung von mehr als einer Million Notebooks für Schüler, Lehrer und Praktikanten ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben. Nach Intervention der Kommission werden die portugiesischen Behörden jetzt eine EU-weite öffentliche Ausschreibung durchführen.
Die Bundesverwaltung verwendet so genannte freie (quelloffene) Software nach Angaben der Bundesregierung ”in großem Umfang“. In allen Ressorts würden ”Open-Source-Produkte in verschiedenen Bereichen, besonders umfangreich im Serverbereich eingesetzt“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4746) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4567). Insbesondere erfolge die Beschaffung von Software unabhängig vom Lizenzmodell ”gemäß Vergaberecht immer auf Basis der größten Wirtschaftlichkeit“.
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Tatsächlich werden in der Boulevardpresse “Storys” oft in allen Episoden der Eskalation am Reißbrett vorgeplant. Für den unwissenden Leser ergibt sich anschließend der Eindruck einer unmittelbaren Berichterstattung am Puls des Geschehens, obwohl alles haarklein konstruiert wurde. Im Vergabeblog haben wir derlei Nachhilfe nicht nötig: Nach der kleinen Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion nach der Softwarestrategie im Auswärtigen Amt (AA), der Berichterstattung der Süddeutschen, dass man im einstigen Vorzeigeministerium für Open Source nun zu Microsoft zurückkehre nun das: Eine “Interessenbekundung für rechtsanwaltliche Beratung im Bereich Vergaberecht” durch das AA. Vergaberechtliche Beratung im Bereich IT übrigens auf TOP 2 von 10. Nun, wir hätten da durchaus Kompetenzen. Volltext hier.
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“Westerwelle beerdigt Linux” titelt die Süddeutsche etwas provokativ und beruft sich auf interne Papiere des Auswärtigen Amts, wonach dieses, bislang Vorreiter in der der Nutzung von Open Source Software, nun doch zu Microsoft zurückkehre. Vielleicht ja bereits der neue Art 91 c GG zur Homogenisierung der IT-Verwaltungslandschaft in der Umsetzung – nachzulesen hier.
Die Nutzung sog. freier Software (“Open Source”) in Bundesbehörden ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion (17/4567). Solche Software lebt i.d.R. von einer globalen Entwicklergemeinschaft, nach Ansicht der Fraktion „finden sich darunter viele kleine und mittelständische Unternehmen – gerade aus Europa und besonders aus Deutschland“. Investitionen in die Weiterentwicklung freier Software würden so „zu einer direkten Förderung der deutschen und europäischen Software-Industrie“.
Die Fraktion spricht sich klar für Freie Software aus und hat dazu einige sehr konkrete Fragen an die Bundesregierung. Deren Antworten die Public Sector Softwarelandschaft interessieren dürfte.
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Der Kuchen ist verteilt bzw. aufgegessen: Das IT-Investitionsprogramm beinhaltete Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK). Zum Jahreswechsel waren über 99 Prozent des Gesamtvolumens haushalterisch gebunden.
In Hessen wurde in den letzten Jahren eine Reihe von IT-Großaufträgen des Landes nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen hat die Landesregierung erhebliche Verstöße gegen das Vergaberecht eingeräumt, die streitigen Aufträge müssen neu ausgeschrieben werden. Offen bleibt die Frage nach dem Warum und der politischen Verantwortung. Vergabeblog Sprach mit Kai Klose, wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Hessischen Landtag und Politischer Geschäftsführer der hessischen GRÜNEN.
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Nachdem im Juni die Schweizer Beschaffungskommission des Bundes (BKB) nach einem langwierigen Revisionsverfahren die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen (IT AGB) genehmigte, sind diese am 20. Oktober in Kraft getreten.
In Hessen wurden seit 2008 fünf IT-Großaufträge des Landes oberhalb des EU-Schwellenwerts nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen ist die Sache über die vergaberechtliche Bewertung hinaus zum Politikum geworden, da personelle Verquickungen zur Hessen-CDU ins Auge fallen – ein gefundenes Fressen für die Opposition. Bisheriger Höhepunkt: Eine Anhörung im Hessischen Landtag, eine weitere folgt. Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Heiko Höfler, Orrick Hölters & Elsing, Frankfurt a.M., zum Stand der Dinge.
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Jedes Jahr im September buhlen gleich zwei hochkarätige Veranstaltungen rund um das Thema Beschaffung um die Gunst des Fachpublikums, die Beschaffungskonferenz der Wegweiser GmbH Berlin und die Fachtagung IT-Beschaffung von Infora. Letztere lud vergangene Woche zum inzwischen 6. Mal IT-Beschaffer aus der öffentlichen Verwaltung – ein kleiner Rückblick.
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Wenn Sie planen, in Kürze Server oder Notebooks zu beschaffen, so sollten Sie sich noch ein ganz kein wenig gedulden, denn: Im Rahmen des Projekts zur produktneutralen Ausschreibung von ITK unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM wird in Kürze einer neuer Leitfaden zur Beschaffung von Servern veröffentlicht – der erste seiner Art überhaupt. Gleichzeitig wird der Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks im Rahmen der regelmäßigen Anpassung an den aktuellen Stand der Technik aktualisiert. Dabei hat sich auch das zur produktneutralen Ausschreibung herangezogene Benchmarkverfahren in der Anwendung deutlich vereinfacht. Besonderheiten gibt es für Behörden im Großraum Köln.
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Wo wir gerade beim Thema Umwelt waren: Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollen bis Ende 2011 insgesamt 600 herkömmliche Desktop-PCs durch „moderne, energieeffiziente Notebooks“ (so die Pressemitteilung) ersetzt werden. Zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurden die Stromverbrauchswerte im täglichen Arbeiten über einen längeren Zeitraum gemessen, die so ermittelten möglichen Stromeinsparungen waren Grund der Entscheidung. Ist das aber nicht ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen?
Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen V (UfAB V) ist in einer Neufassung – Version 2.0 – erschienen. Diese berücksichtigt das neue GWB , die neue VOL/A und die im Juni in Kraft getretene neue VgV.
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss am 25.05.2010 (Verg W 15/09) entschieden, dass die betriebsbereite Errichtung von Richtfunkstationen im Wert von ca. 2,6 Mio. € netto schwerpunktmäßig als Bau- und nicht als Lieferauftrag anzusehen ist.
Da bei Anwendung der für den Baubereich geltenden VOB/A erst ab einem Schwellenwert von 5,15 Mio. € netto (Schwellenwert vor 01.01.2010) europaweit ausgeschrieben werden muss, war die nationale Ausschreibung des Landes Brandenburg rechtmäßig. Bei Annahme eines Liefer/Dienstleistungsvertrages hätte die Vergabestelle bei Anwendung der VOL/A mit einem Schwellenwert von 206.000,- € netto (Schwellenwert vor 01.01.2010) europaweit ausschreiben müssen – und vor allem: der unterlegene Bieter hätte effektiven Rechtsschutz gehabt.
Gestern im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lud zur Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“. Unternehmen und öffentliche Verwaltung hatten dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder “grüner Beschaffung” (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen Verwaltung stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen Bund und Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.
Auch wenn sich das Vergaberecht gerade einmal nicht ändert, so ändert sich der Stand der Technik doch fortlaufend: Daher haben die Partner des Projekts “itk-beschaffung.de” unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM ihren Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert. Der Leitfaden gibt eine praxistaugliche Hilfestellung für öffentliche Einkäufer, ihre Ausschreibungen von Desktop-PCs entsprechend § 8 VOL/A 2006 “produktneutral”, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen und ohne Nennung eines bestimmten Herstellers, gleichwohl aber unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren. Der Schlüssel dazu liegt in der Verwendung von sog. Benchmark-Verfahren.
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