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Nachdem im Juni die Schweizer Beschaffungskommission des Bundes (BKB) nach einem langwierigen Revisionsverfahren die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen (IT AGB) genehmigte, sind diese am 20. Oktober in Kraft getreten.
In Hessen wurden seit 2008 fünf IT-Großaufträge des Landes oberhalb des EU-Schwellenwerts nicht öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen ist die Sache über die vergaberechtliche Bewertung hinaus zum Politikum geworden, da personelle Verquickungen zur Hessen-CDU ins Auge fallen – ein gefundenes Fressen für die Opposition. Bisheriger Höhepunkt: Eine Anhörung im Hessischen Landtag, eine weitere folgt. Vergabeblog sprach mit Prof. Dr. Heiko Höfler, Orrick Hölters & Elsing, Frankfurt a.M., zum Stand der Dinge.
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Jedes Jahr im September buhlen gleich zwei hochkarätige Veranstaltungen rund um das Thema Beschaffung um die Gunst des Fachpublikums, die Beschaffungskonferenz der Wegweiser GmbH Berlin und die Fachtagung IT-Beschaffung von Infora. Letztere lud vergangene Woche zum inzwischen 6. Mal IT-Beschaffer aus der öffentlichen Verwaltung – ein kleiner Rückblick.
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Wenn Sie planen, in Kürze Server oder Notebooks zu beschaffen, so sollten Sie sich noch ein ganz kein wenig gedulden, denn: Im Rahmen des Projekts zur produktneutralen Ausschreibung von ITK unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM wird in Kürze einer neuer Leitfaden zur Beschaffung von Servern veröffentlicht – der erste seiner Art überhaupt. Gleichzeitig wird der Leitfaden zur produktneutralen Ausschreibung von Notebooks im Rahmen der regelmäßigen Anpassung an den aktuellen Stand der Technik aktualisiert. Dabei hat sich auch das zur produktneutralen Ausschreibung herangezogene Benchmarkverfahren in der Anwendung deutlich vereinfacht. Besonderheiten gibt es für Behörden im Großraum Köln.
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Wo wir gerade beim Thema Umwelt waren: Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollen bis Ende 2011 insgesamt 600 herkömmliche Desktop-PCs durch „moderne, energieeffiziente Notebooks“ (so die Pressemitteilung) ersetzt werden. Zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurden die Stromverbrauchswerte im täglichen Arbeiten über einen längeren Zeitraum gemessen, die so ermittelten möglichen Stromeinsparungen waren Grund der Entscheidung. Ist das aber nicht ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen?
Die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen V (UfAB V) ist in einer Neufassung – Version 2.0 – erschienen. Diese berücksichtigt das neue GWB , die neue VOL/A und die im Juni in Kraft getretene neue VgV.
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss am 25.05.2010 (Verg W 15/09) entschieden, dass die betriebsbereite Errichtung von Richtfunkstationen im Wert von ca. 2,6 Mio. € netto schwerpunktmäßig als Bau- und nicht als Lieferauftrag anzusehen ist.
Da bei Anwendung der für den Baubereich geltenden VOB/A erst ab einem Schwellenwert von 5,15 Mio. € netto (Schwellenwert vor 01.01.2010) europaweit ausgeschrieben werden muss, war die nationale Ausschreibung des Landes Brandenburg rechtmäßig. Bei Annahme eines Liefer/Dienstleistungsvertrages hätte die Vergabestelle bei Anwendung der VOL/A mit einem Schwellenwert von 206.000,- € netto (Schwellenwert vor 01.01.2010) europaweit ausschreiben müssen – und vor allem: der unterlegene Bieter hätte effektiven Rechtsschutz gehabt.
Gestern im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lud zur Fachkonferenz „Grüne Beschaffung“. Unternehmen und öffentliche Verwaltung hatten dort Gelegenheit, sich über neue Entwicklungen, politische Rahmenbedingungen und verschiedene Handlungsfelder “grüner Beschaffung” (z. B. Strom, Verkehr, IKT-Ware und Beleuchtung) zu informieren.
Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen Verwaltung stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen Bund und Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.
Auch wenn sich das Vergaberecht gerade einmal nicht ändert, so ändert sich der Stand der Technik doch fortlaufend: Daher haben die Partner des Projekts “itk-beschaffung.de” unter Federführung des Beschaffungsamts des BMI und des BITKOM ihren Leitfaden zur produktneutralen Beschaffung von Desktop-PCs aktualisiert. Der Leitfaden gibt eine praxistaugliche Hilfestellung für öffentliche Einkäufer, ihre Ausschreibungen von Desktop-PCs entsprechend § 8 VOL/A 2006 “produktneutral”, d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen und ohne Nennung eines bestimmten Herstellers, gleichwohl aber unter Berücksichtigung aktueller technischer Anforderungen zu formulieren. Der Schlüssel dazu liegt in der Verwendung von sog. Benchmark-Verfahren.
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Die CeBIT schloss am Samstag ihre Tore bis zum Frühjahr 2011. Der Public Sector Parc (Halle 9, im Bild links) bildete auf der CeBIT 2010 ab, was die Modernisierung in den öffentlichen Verwaltungen vorantreibt. Bürokratieabbau, Bürgerservice und Dienstleistungsorientierung, Shared Services sowie das Konzept der vernetzten Verwaltung standen dabei im Fokus. “Green-IT” kommt bei der Erfüllung dieser Aufgaben eine immer wichtigere Rolle zu. Die neue IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, hat im Rahmen der CeBIT die bisherigen Fortschritte der Green-IT-Initiative des Bundes vorgestellt. In ihrer Rede betonte sie das Ziel eines energieeffizienten Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Bundesverwaltung:
Neuer EVB-IT-Systemlieferungsvertrag verabschiedet
Rechtzeitig zum Beginn der CeBIT treten neue IT-Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand in Kraft. Nach intensiven Abstimmungen haben eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) den EVB-IT-Systemlieferungsvertrag für die Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologie (ITK) verabschiedet. Der Systemlieferungsvertrag regelt den Einkauf von Standardhardware und -software für die öffentliche Hand einschließlich deren Integration und Anpassung. Daneben bleibt weiterhin der EVB-IT Systemvertrag anwendbar.
Die Zeit des statischen Internets ist abgelaufen. Auch im E-Government. Es wird verstärkt auf Web 2.0 Technologien wie Blogs gesetzt. Wie aber eine kommunale »Web 2.0 E-Government Plattform« rechtskonform beschafft und gestaltet werden kann, ist derzeit noch weitgehend ungeklärt. Hier setzt die druckfrische, 260 Seiten starke Darstellung unseres Vergabeblog-Autors Dr. Jan Dirk Roggenkamp an.
Zum Abschied aus dem BMI hinterlässt Staatssekretär und IT-Beauftragter der Bundesregierung, Dr. Hans Bernhard Beus, eine erfreuliche Bilanz: Wie das Ministerium mitteilt, seien 250 Millionen des insgesamt 500 Mio. € – Pakets zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft in der Krise haushalterisch gebunden worden, also ausgegeben oder vertraglich festgelegt. Damit habe man im vergangenen Jahr über 350 Maßnahmen des IT-Investitionsprogramms initiiert, über 100 Unternehmen seien bereits beauftragt worden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schreibt derzeit einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen in Höhe von über 8 Mio. EUR EU-weit im Offenen Verfahren aus (EU-Bekanntmachung 2009/S 245-351281). Die Leistung umfasst unter anderem den Einkauf von ca. 6158 PC’s, 1537 Notebooks, 5661 TFT-Monitore, 520 TFT-Monitore 19 “ mit Sicherheitsglas, 150 Server, Drucker und ca. 4360 Installationen. Offensichtlich ein lukratives Auftragsvolumen für Unternehmen. Allerdings: Eine Aufteilung in Teil- oder Fachlose findet nicht statt. Ein erneuter Anlass, die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB näher zu betrachten.
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