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Bekanntermaßen haben die meisten Bundesländer die vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II trotz brummender Konjunktur verlängert. Erst im Oktober letzten Jahres hatte der Bundesrechnungshof (BRH) diese Erleichterungen als “in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren wenigen Vorteilen” bewertet (Vergabeblog berichtete exklusiv). Ungewohnt konfrontativ wird der Streit um die Verlängerung derweil im Hessischen Landtag ausgefochten: Die Landesregierung hat verlängert, einzig die Landtagsfraktion der GRÜNEN hält dagegen. Deren wirtschaftspolitischer Sprecher Kai Klose solle sich daher “lieber als Anti-Wirtschaftssprecher umbenennen”, fordert Jürgen Lenders, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Zu Recht?
Am 31. Dezember 2011 endete nach knapp drei Jahren Laufzeit planmäßig das IT-Investitionsprogramm des Bundes, das im Rahmen des “Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (sog. Konjunkturpaket II) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft wurden in allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden 476,8 Mio Euro in die Modernisierung der Informationstechnik des Bundes investiert. Rund 800 Unternehmen haben davon profitiert.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland stellt anlässlich der Ende des Jahres in den Bundesländern auslaufenden Wertgrenzenerlasse erstmals einen umfassenden Forderungskatalog zum Thema „Vergaberecht und Korruptionsbekämpfung“ vor. Transparency spricht sich darin u.a. entschieden für die Rückkehr zu den alten Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen aus, welche im Zuge des zweiten Konjunkturpaketes im Jahr 2009 deutlich erhöht wurden.
Wo lesen Sie es zuerst? Genau – im Vergabeblog. Nachdem der Bundesrechnungshof (BRH) vor einigen Wochen eine äußerst kritische Bilanz zu den Auswirkungen der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes zog – Vergabeblog berichtete exklusiv – wurde das bereits seit Monaten ausstehende Gutachten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu eben dieser Frage umso spannender erwartet. Nun liegt es endlich vor. Öffentlich.
Nachdem zahlreiche Bundesländer die erhöhten Wertgrenzen bis Jahresende oder darüber hinaus aufrecht erhalten, hat nun auch Bayern nachgezogen.
Richtlinie 2004/18/EG
Ein Gastbeitrag von RAin Julia Müller
Die Europäische Kommission erkennt die Dringlichkeit für den Rückgriff auf das beschleunigte Verfahren gemäß der Richtlinie 2004/18/EG bis Ende des Jahres 2011 weiterhin an. Mit Pressemitteilung vom 19.12.2008 (IP/08/2040) hatte die Europäische Kommission mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise die Dringlichkeit für die Anwendung der verkürzten Fristen des beschleunigten Verfahren grundsätzlich für alle größeren öffentlichen Projekte angenommen werde. Diese Praxis bei der Anerkennung der Dringlichkeit sollte ursprünglich bis Ende 2010 befristet sein.
In keinem Bundesland wurde die Diskussion um die Verlängerung der im Rahmen der Konjunkturpakete erhöhten vergaberechtlichen Wertgrenzen so kontrovers geführt. Nach der Ankündigung des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier, man wolle aufgrund der gemachten “guten Erfahrungen” die Regelungen beibehalten, brachten die GRÜNEN das Thema in einer aktuellen Stunde in den Landtag ein. Offenbar mit Erfolg: Ohne gründliche Evaluation und Diskussion in den Landtagsgremien nun doch keine Verlängerung. Zustimmung kommt von der Antikorruptionsorganisation Transparency International, während die Handwerkskammer Rhein-Main in entgegengesetzter Richtung Position bezieht: Künftig solle “noch stärker die Möglichkeit der beschränkten Ausschreibung” genutzt werden, “damit mehr Aufträge an heimische Betriebe vergeben werden”. Dies hätten der Frankfurter Stadtkämmerer Uwe Becker und Planungsdezernent Edwin Schwarz mit dem Handwerkskammerpräsident Bernd Ehinger – so wörtlich – „vereinbart“.
In der aktuellen Diskussion über eine Verlängerung der vergaberechtlichen Erleichterungen aus dem Konjunkturprogramm in Hessen meldet sich das hessische Handwerk zu Wort: „Vor allem die bis Ende 2011 befristete Anhebung der Vergabefreigrenzen für freie und beschränkte Ausschreibungen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass es für die Handwerksbetriebe in Hessen weiter bergauf geht“, heisst es in einer Pressemitteilung. Ansonsten ist die Argumentation aber nicht gänzlich schlüssig.
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Man ist in guter Gesellschaft. Bereits zahlreiche Bundesländer haben die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP über die ursprüngliche Befristung hinaus verlängert (Übersicht hier). Einzig, der Grund ist angesichts der brummenden Konjunktur nicht so recht ersichtlich, weshalb man sich auf Bundesebene bislang auch nicht zu einer Verlängerung entschließen konnte, sondern zunächst die Ergebnisse einer laufenden Evaluierung dazu abwartet.
Der Kuchen ist verteilt bzw. aufgegessen: Das IT-Investitionsprogramm beinhaltete Investitionen in Höhe von 500 Millionen Euro für Informations- und Kommunikationstechnik (ITK). Zum Jahreswechsel waren über 99 Prozent des Gesamtvolumens haushalterisch gebunden.
Eigentlich wollte ich dazu gar nichts schreiben, weil nur das eingetroffen ist, was bereits seit Anfang 2009 eben so geregelt war. Da aber u.a. auch das forum vergabe dazu berichtet, sei es klarstellend gesagt: Die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II sind auf Bundesebene nicht über ihre Befristung (31.12.2010) hinaus verlängert worden. Dem Vernehmen nach hatte zumindest das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit einer Verlängerung geliebäugelt. Wie bereits berichtet, haben sich zahlreiche Bundesländer allerdings anders entschieden.
Angesichts einer brummenden Wirtschaft und Rekord-Niedrig-Arbeitslosigkeit wäre die Begründung für eine solche Verlängerung auch schwer gefallen. Es sei denn natürlich, der so geschaffene Freiraum hätte sich positiv auf die öffentliche Beschaffung ausgewirkt. Dazu wird in Kürze noch ein Gutachten vorliegen.
Welche Bundesländer haben die erhöhten Wertgrenzen aus dem KP II verlängert und welche nicht? Das Netzwerk der Auftragsberatungsstellen in Deutschland hat eine Umfrage vorgenommen, um die (verwirrende) Situation sowohl für bietende Unternehmen als auch Vergabestellen zu klären.
Das Jahr 2010 und mit ihm die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II neigen sich – zumindest bisher – dem Ende entgegen, für 2011 steht die umstrittene Einführung eines effektiven Rechtschutzes im Unterschwellenbereich und die Umsetzung der EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit an. Vergabeblog sprach darüber mit Dr. Georg Nüßlein, MdB, über die letzte Reform, ein einheitliches Vergabegesetzbuch und die Berücksichtigung des Mittelstands und schaute dabei auch über den vergaberechtlichen Tellerrand. Das Interview führte Marco Junk.
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Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann, SPÖ, hat die im Mai 2009 zum Zwecke der konjunkturellen Unterstützung eigentlich befristet bis Ende 2010 erhöhten Schwellenwerte für nicht öffentliche Auftragsvergaben um ein Jahr verlängert (bis 100.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, 1.000.000. Euro für Bauaufträge).
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Wir erinnern uns: Am 13.1.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II, darin enthalten: Die “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts”, im wesentlichen durch stark angehobene Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben. Die Maßnahme war befristet für zwei Jahre und endet dementsprechend am 31.12. dieses Jahres. Eigentlich.
Die Kommunalen Spitzenverbände hatten bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen sowohl an Minister Brüderle, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), als auch an Minister Dr. Ramsauer, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) gerichtet. Wie es die Spatzen in Berlin nun von den Dächern pfeifen, ist man im BMVBS bereits guter Dinge hinsichtlich einer Verlängerung der Maßnahmen, im BMWi grübelt man zumindest noch.
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Das da noch mal was kommt – das im Dezember 2008 durch die Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket II sieht u.a. vor, dass der Bund zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder finanziell unterstützt. Die Umsetzung erfolgte durch das am 6.3.2009 in Kraft getretene Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG). In der zwischen Bund und Ländern getroffenen Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des ZuInvG sind umfangreiche Berichts- und Nachweispflichten der Länder festgelegt sowie ein Rückförderungsanspruch des Bundes bei Nichterfüllung der Fördervoraussetzungen bzw. zweckwidriger Verwendung der Finanzierungshilfen.
Gegen dieses Kontrollinstrumentarium des Bundes hatten einige Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Normenkontrollverfahren zur Feststellung der Nichtigkeit der Vorschriften beantragt. Mit Erfolg, wie das Gericht nun feststellte (Beschluss v. 7.9.2010 – 2 BvF 1/09). Die Prüfkompetenzen des Bundes sind in dieser Tragweite nicht von der Verfassung gedeckt, sondern nur zulässig, sofern im Einzelfall aufgrund konkreter Tatsachen ein Rückforderungsanspruch bestehen könnte.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits Ende Juli eine Stellungnahme zur Fortführung der vergaberechtlichen Vereinfachungen nach dem Konjunkturpaket II sowohl an Minister Brüderle als auch an Minister Dr. Ramsauer gerichtet. In dieser sprechen sich die Verbände dafür aus, die mit dem Konjunkturpaket II eingeführten vergaberechtlichen Erleichterungen über das Jahr 2010 hinaus fortzuschreiben.
„Die Erholung hat die deutsche Wirtschaft in ihrer vollen Breite erfasst”, wird Rainer Brüderle heute in einer Pressemitteilung seines Ministerium zitiert. Industrie als auch Dienstleistungssektor befänden sich im Aufwind. Anlass der frohen Botschaft: Das Statistische Bundesamt (StBA) in Wiesbaden hat seine Schnellmeldung vom 13.08. zur wirtschaftlichen Entwicklung bestätigt. Demnach nahm die wirtschaftliche Aktivität im zweiten Vierteljahr mit +2,2 % zum Vorquartal zu – mehr als in jedem anderen Quartal seit der Einheit. Laut StBA waren es im Inland vor allem die Investitionen von Staat und Unternehmen, die für den Aufschwung im zweiten Quartal sorgten. Explizit werden auch “die positiven Auswirkungen der staatlichen Konjunkturprogramme” genannt.
…titelt heute die Frankfurter Rundschau angesichts des seit der Wiedervereinigung stärksten Wirtschaftswachstums von 2,2 % – nun denn, die Stimmen derer, die eine Fortschreibung der vergaberechtlichen Erleichterungen des Konjunkturpaketes II über 2010 hinaus fordern, sollten leiser werden. In diesem Sinne Ihnen allen ein schönes, hoffentlich arbeitsfreies Wochenende.
Zum Abschied aus dem BMI hinterlässt Staatssekretär und IT-Beauftragter der Bundesregierung, Dr. Hans Bernhard Beus, eine erfreuliche Bilanz: Wie das Ministerium mitteilt, seien 250 Millionen des insgesamt 500 Mio. € – Pakets zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft in der Krise haushalterisch gebunden worden, also ausgegeben oder vertraglich festgelegt. Damit habe man im vergangenen Jahr über 350 Maßnahmen des IT-Investitionsprogramms initiiert, über 100 Unternehmen seien bereits beauftragt worden.