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Bundesregierung für Qualität am Bau – aber Länder in der Pflicht

Achtung Baustelle! Die SPD-Bundestagsfraktion verlangte in einer Kleinen Anfrage (17/1454) Auskunft über “Pfusch am Bau im öffentlichen Bereich” (Vergabeblog berichtete). In der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung (17/1681) heisst es, sie unterstütze alle Anstrengungen, ”Qualität am Bau als Wettbewerbsparameter zu stärken”. Da die Bauaufsicht jedoch Länderangelegenheit sei, habe sie hier keine Kompetenzen. Handlungsbedarf an VOB oder GWB, um den Qualitätswettbewerb und soziale Standards mit Tariftreue in die Auftragsvergabe stärker einzubeziehen und so dem reinen Preiswettbewerb entgegenzuwirken, sieht die Regierung nicht.

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Europäische Investitionsbank und EU-Strukturfonds finanzieren A2-Ausbau in Polen – Auftragnehmer China

Das Mittel aus deutschen Konjunkturprogrammen nicht vor europäischem Vergaberecht gefeit sind, mithin mit diesen Mitteln finanzierte Leistungen europaweit auszuschreiben und ggfs. auch an nicht-deutsche Unternehmen innerhalb der EU zu vergeben sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Bei der Vergabe von zwei Losen im Rahmen des Ausbaus der A2 Warschau – Lodz in Polen ging es nun noch eine Stufe weiter: Den Zuschlag erhielt der chinesischen Staatskonzern COVEC. Das Angebot lag 60 % unter dem kalkulierten Ausschreibungspreis der polnischen Behörden und immer noch um knapp ein Drittel unter den Angeboten der mitbietenden europäischen Konkurrenten.

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Kurz notiert: Blühende Landschaften – Mittel für Stadtumbau Ost werden nicht erhöht

Es bestehe keine Notwendigkeit zur Aufstockung der Mittel für den Stadtumbau Ost, so die Bundesregierung in ihrer  Antwort (17/1173) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/974).

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Kölner Messehallen: EuGH stellt Vergaberechtswidrigkeit des Neubaus fest

Koeln Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechtswidrigkeit der umstrittenen Vergabe des Kölner Messeneubaus an den Oppenheim-Esch-Fonds festgestellt (Urteil vom 29.10.2009, C-536/07). Bei der Vergabe habe es sich um einen öffentlichen Bauauftrag gehandelt, der europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte den Auftrag für den Bau der vier Hallen mitsamt des Konferenzzentrums ohne förmliches Vergabeverfahren erhalten. Das komplizierte Vertragskonstrukt zwischen Stadt und Auftragnehmer sieht vor, dass die Stadt die Gebäude für die astronomische Laufzeit von 30 Jahren anmietet – daher sprach die Stadt auch immer nur davon, sie habe nur einen Mietvertrag unterschrieben, von einem Bauauftrag könne keine Rede sein, da der Oppenheim-Esch-Fonds Eigentümer der Hallen sei. Ein Irrtum.

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Präqualifikation in der Baubranche: Eine geteilte Zwischenbilanz

„Erfreulicherweise reißt die Nachfrage nicht ab“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptver­bandes der Deutschen Bauindustrie, Michael Knipper, jüngst in einer Pressemitteilung zum Präqualifizierungsverfahren für die Baubranche. Nach einem schleppenden Start 2006 haben sich bis zum Sommer 2009 insgesamt schon über 3.000 Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe dem PQ-Verfahren unterzogen – davon allein in diesem Jahr über 2.000. Allerdings setzt eine Präqualifizierung (PQ) natürlich deren Anerkennung beim öffentlichen Auftraggeber voraus: Von über 20.000 öffentlichen Auftrag­gebern haben sich bisher aber nur 1.900 dem System angeschlossen.

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Sachsen-Anhalt: eVergabe im Hoch- und Straßenbau

@ Ab sofort werden alle Ausschreibungen des Landes Sachsen-Anhalt für Hoch- und Straßenbaumaßnahmen sowohl in gedruckter Form über den Ausschreibungsanzeiger als auch elektronisch im Internet veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von voraussichtlich einem Jahr sollen die Ausschreibungen dann nur noch elektronisch veröffentlicht werden, so dass Landesministerium für Landesentwicklung und Verkehr.

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Bauleistungen

Städtebauliche Verträge und kein Ende: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags (Finanzamt Quedlinburg)

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland ein förmliches Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Grund ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch das Bundesland Sachsen-Anhalt zur Errichtung eines Gebäudes für das Finanzamt Quedlinburg. Die Aufforderung ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.

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Neuauflage des Vergabehandbuchs für Bauaufgaben des Bundes

Kraene Auch wenn die Nachricht nicht mehr brandaktuell ist, sei sie der Vollständigkeit halber hier trotzdem genannt: Das Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB 2002) bekam in seiner unlängst veröffentlichten Neuauflage einen neuen Titel und eine neue Gliederung: Das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes“ (VHB) orientiert sich nun praxisgerecht am Ablauf einer Baumaßnahme. Richtlinien sind nicht mehr gesammelt nach Paragrafen der VOB geordnet, sondern wurden, soweit möglich, den Formblättern direkt zugeordnet. Diese umfassende Überarbeitung machte die Neuherausgabe erforderlich, weshalb das VHB diesmal auch nicht durch eine elektronische Austauschlieferung aktualisiert werden konnte.

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Ausschreibungspflicht kommunaler Grundstücksverkäufe: Vorlage an EuGH

Nachdem das OLG Düsseldorf bereits mehrfach Stellung zur Ausschreibungspflicht kommunaler Grundstücksverkäufe unter einer Bebauungsverpflichtung bezogen und diese bejaht hat (sog. „Allhorn“-Rechtsprechung), hat es diese Frage nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss vom 02. Oktober (VII-Verg 25/08) setze es ein laufendes Verfahren aus und wandte sich gem. Art 234 EG-Vertrag zur endgültigen Klärung an das Gericht. Dabei bezieht sich das OLG in der Begründung seiner Vorlage auch auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts, der insoweit eine Korrektur seiner Rechtsprechung darstellt. Den gesamten Beitrag lesen »

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Ab 1. Oktober: Präqualifikation im Bundeshochbau wird löchrig

Der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11), nachdem die Vergabestellen des Bundeshochbaus bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten dürfen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden, bröckelt. Nach einem aktuellen Erlass des Ministeriums sind ggfs. auch nicht präqualifizierte Unternehmen zuzulassen, um eine Diskriminierung auszuschließen.

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Ausschreibungspflicht um Investorenwettbewerbe bei städtischer Bebauung im Bundestag angekommen

Die Auswirkungen der nunmehr erneut vom Oberlandesgerichts Düsseldorf bekräftigten Rechtsprechung, wonach die Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen auch dann einzuhalten sind, wenn der öffentliche Eigentümer des Geländes und die betreffende Gemeinde bei der Vermarktung zusammenarbeiten und einen städtebaulichen Vertrag abschließen, interessiert die FDP-Bundestagsfraktion. Den gesamten Beitrag lesen »

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OLG Düsseldorf bekräftigt Rspr. zu Investorenwettbewerb um Grundstücksveräußerung

Das OLG Düsseldorf hat seine bekannte Rechtsprechung vom 13.6.2007 („Ahlhorn-Entscheidung“) mit Beschluß vom 12.12.2007 (VII-Verg 30/07) erneut bekräftigt: Wolle eine Kommune ihre städtischen Grundstücke unter einer Bebauungsverpflichtung verkaufen, müsse sie das Vergaberecht beachten. Den gesamten Beitrag lesen »