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Mit einem Angebot muss ein Bieter erklären, dass er an dieses innerhalb einer vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Frist gebunden ist. Der Ablauf dieser sog. Bindefrist hindert den Auftraggeber jedoch grundsätzlich nicht daran, dieses Angebot zu bezuschlagen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Zuschlag nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen würde. Der öffentliche Auftraggeber kann aus haushaltsrechtlichen Gründen sogar zur Zuschlagserteilung verpflichtet sein. Den gesamten Beitrag lesen »
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Ist eine elektronische Angebotsabgabe in Textform zugelassen, braucht ein Bieter einer – in der Praxis noch weit verbreiteten – etwaigen Vorgabe in Formblättern, diese zu unterschreiben, nicht nachzukommen. Etwas anderes gilt allenfalls, wenn sich über diese Vorgaben hinaus aus den Vergabeunterlagen eindeutige und unmissverständliche Anforderungen an die Form der Angebote ergeben und diese vergaberechtswidrigen Anforderungen nicht gerügt wurden. Den gesamten Beitrag lesen »
Gibt ein öffentlicher Auftraggeber bei Bekanntmachung einer Rahmenvereinbarung eine Schätzmenge bzw. eine Auftragswertschätzung an, so stellen diese nach Ansicht der 2. VK Bund eine Obergrenze dar, welche als Maßstab für die Erschöpfung einer Rahmenvereinbarung und eine wesentliche Auftragsänderung heranzuziehen sind. Den gesamten Beitrag lesen »
Öffentliche Auftraggeber brauchen bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen weder einen Gesamtwert, noch einen Wert der zu vergebenden Aufträge anzugeben, wenn die genaue Ermittlung der Mengenangabe nicht (hinreichend) möglich ist. Den gesamten Beitrag lesen »
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