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Die EU-Kommission hat beschlossen, Polen wegen der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge beim Gerichtshof der EU zu verklagen. Nach derzeitiger polnischer Rechtslage können Bieter ausgeschlossen werden, wenn sie durch die unsachgemäße Ausführung eines früheren Auftrags Schäden verursacht haben.
Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt (e-invoicing). Begleitet wird diese Richtlinie von einer Mitteilung, in der die Kommission ihre Vorstellungen von einer vollständigen Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, die sogenannte durchgängig elektronische Vergabe („end-to-end e-procurement“), beschreibt. Im September lädt die Kommission zu einer Konferenz zum Thema.
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Die Europäische Kommission hat Italien und Rumänien aufgefordert, die EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge korrekt anzuwenden.
Der Protest, vor allem aus Deutschland, hat gewirkt: Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Michael Barnier wird die Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie ausnehmen.
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Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, schreibt Rahmenverträge für Forschung und technische Hilfe im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens aus (TED 2013/S 089-150439).
Die „Sektoren“-Richtlinie ist eine im Paket von inzwischen vier Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission zum öffentlichen Auftragswesen. Die anderen drei sind die sogenannte „Klassische“, die zu „Konzessionen“ und die „Reziprozität“-Richtlinie. Unsere Autorin Anna Rieder, LL.M., die die schwedische Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Charlotte Cederschiöld, MdEP, im Vermittlungsverfahren mit dem Rat und der EU-Kommission bei der Verhandlung der Richtlinie 2004/17/EG und 2004/18/EG beraten hat, fasst den aktuellen Stand zusammen. Heute, am 6. Mai, findet ein gemeinsamer Trilog zu drei der Richtlinien statt.
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Mit Spannung erwartet hat es wohl niemand: “Das Goldende Buch zur Praxis der elektronischen Auftragsvergabe” der EU-Kommission ist da. In der von einem Beratungsunternehmen erstellten Studie werden rund 30 für die öffentliche Auftragsvergabe in der EU genutzte eVergabe-Plattformen analysiert.
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Die EU-Kommission hat Portugal aufgefordert, endlich die EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG) umzusetzen, was bereits bis zum 21. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten hätte erfolgen müssen.
Wie angekündigt finden Sie nachfolgend die Live-Übertragung einer Diskussion zur EU-Konzessionsrichtlinie, u.a. mit Sabine Verheyen, MdEP (CDU/EVP), Burkhard Dlugosch (Facebook Initiative “Wasser darf nicht privatisiert werden”) sowie Vertreter eines privaten Anbieters von Wasserversorgungsleistungen. Zeit: Donnerstag, 7. März, 10.00-11.00 Uhr.
Die EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, in einer öffentlichen Ausschreibung zur Lieferung von Waren an österreichische Ministerien für rasche und wirksame Rechtsbehelfe zu sorgen und die Wahrung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu gewährleisten.
Nach den GRÜNEN stimmt nun auch die SPD-Bundestagsfraktion mit ein: Die Bundesregierung soll kommunale Versorgungsunternehmen stärken und die formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen besonders im Bereich der Wasserversorgung ablehnen. Dies fordert sie in einem Antrag (17/12519), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt sich gegen eine „Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür“. Wenn Pläne der EU-Kommission zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen umgesetzt würden, würde es vielfach zu Preiserhöhungen und mittelfristig zu Qualitätsverlusten bei der Wasserversorgung kommen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/12394), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Bemerkenswerter Schachzug: Die Fraktion beruft sich dabei auf einen Beschluss des CDU-Bundesparteitags.
Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Paolo Mengozzi vom 30.01.2013, Rechtssache C‑526/11, IVD GmbH & Co. KG gegen Ärztekammer Westfalen-Lippe
Darüber, wann gebühren-, steuer- oder beitragsfinanzierte Einrichtungen öffentliche Auftraggeber sind, lässt sich trefflich streiten. Die Befürworter und die Gegner haben stets Argumente zur Hand, schwingt doch das Pendel der Rechtsprechung hin (Rundfunkanstalten) und her (Kirchen). Es war nur eine Frage der Zeit, bis die berufständischen Kammern noch einmal auf den Prüfstand kommen.
Da soll mal einer sagen, dass die „Bürokratie EU-Kommission“ bürokratisch und langsam arbeite: Erst Ende des letzten Jahres wurde der End-Bericht des „Review of the functioning of the CPV-Codes/System” durch die Auftragnehmer RAMBOLL und BME (Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik e.V.) der Kommission abgeliefert und schon Mitte Februar ist er in englischer Version verfügbar.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies doch sicherlich bereits in unzähligen Studien beleuchtet wurde, gleichwohl: Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat aktuell eine “Studie über den Zugang von KMUs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten und die Aggregation der Nachfrage in der EU” vergeben (TED-Doc-Nr. 2013/S 017-023609). Immerhin lässt man sich die Erkenntnisse mehr als eine halbe Millionen Euro kosten.
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Die EU-Kommission, Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), Sevilla, Spanien, hat einen Auftrag zur technischen Unterstützung bei der Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen (Ecolabel) und das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (GPP) vergeben – u.a. nach Freiburg.
Ein Gastbeitrag von Simone Terbrack, M.A., und Bac.jur. Sarah Schadendorf
Die Europäische Union wolle „das Wasser privatisieren“, so lautet eine derzeit in den Medien und der deutschen Politik häufig geäußerte Befürchtung, der auch in der Europäischen Bürgerinitiative right2water Ausdruck verliehen wird. Anlass für die Proteste ist der von der EU-Kommission ausgearbeitete Entwurf für eine Dienstleistungskonzessionsrichtlinie, über den zuletzt am 24. Januar 2013 im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments abgestimmt wurde. Tatsächlich verfolgt die EU-Kommission sowohl auf EU- als auch auf GATS-Ebene seit Jahren eine Liberalisierungsstrategie für wasserbezogene Dienstleistungen. Was genau also soll die geplante Richtlinie regeln und was würde sich an der bestehenden Rechtslage ändern?
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Die zugrundeliegende Technologie ist nicht neu, aber die Geschäftsmodelle: Statt selbst Hard- und Software vorzuhalten, werden beim Cloud Computing IT-Leistungen bedarfsgerecht in Echtzeit als Service über das Internet bezogen und nach Nutzung abgerechnet. Auch für die öffentliche Verwaltung? u.a. dazu hat sich in Brüssel zum ersten Mal der Lenkungsausschuss der neuen Europäischen Cloud Partnerschaft (ECP) getroffen, mit stark deutschem Einschlag: Mit dabei Michael Gorriz, Chief Information Officer Daimler AG, Jim Hagemann-Snabe, Vorstandssprecher SAP AG und Karl-Heinz Streibich, Vorstandsvorsitzender Software AG. Ziel: Einheitliche Anforderungen für die öffentliche Auftragsvergabe von Cloud-Leistungen zu entwickeln – ein digitaler EU-Binnenmarkt.
Gemeinsam wenden sich die kommunalen Spitzenverbände und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) gegen die Pläne der EU-Kommission, Dienstleistungskonzessionen der Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. Die Kommission hatte vor einem Jahr, am 20.12.2011, ihren Vorschlag für eine Konzessionsrichtlinie veröffentlicht. „Diese Richtlinie würde erheblich in die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge eingreifen“, so die beiden Verbände. Ein europarechtlich vorgegebenes Verfahren würde an die Stelle der Entscheidungen der kommunalen Gremien vor Ort gestellt, z.B. bei der Vergabe einer Wasserkonzession in der Kommune. Der zuständige Binnenmarktkommissar, Michel Barnier, hatte sich vergangene Woche in Berlin zu diesen Kritikpunkten mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU ausgetauscht. Dabei haben sich die Verbände auf drei wesentliche Punkte konzentriert.
Am 14.12. findet in Brüssel auf Einladung der EU-Kommission erneut eine Konferenz zur eVergabe statt. Im Focus stehen dabei die nicht legislativen Arbeiten der Genderaldirektion MARKT zur eVergabe. Bemerkenswert: Laut Einladung können die Teilnehmer dazu Stellung nehmen und so die Ergebnisse beeinflussen. Bei der Veranstaltung werden geschäftliche, technische und betriebliche Fragen erörtert, sie richtet sich daher nicht an politische Entscheidungsträger. Die Einladung der Kommission finden Sie hier.