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Langes Wochenende in Brüssel? Die EU-Kommission veranstaltet am Montag, dem 26. November, in Brüssel eine Konferenz zum EU-Rechtsrahmen für Nachprüfungsverfahren im öffentlichen Auftragswesen und dessen Anwendung in den Mitgliedstaaten. Ziel ist eine Bestandsaufnahme der Erfahrungen Betroffener mit der Anwendung des EU-Rechtsrahmens für Rechtsmittel, insbesondere mit Regelverstößen bei Ausschreibungsverfahren.
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen erlassen. In der Folge gibt es nun mehrere, nach Ländern getrennte Systeme. Ein Problem für Unternehmen, die EU-weit für öffentliche Auftraggeber tätig sind und damit auch ein Hindernis für den Binnenmarkt. Daher prüft die EU-Kommission derzeit, auf welche Weise sich die Schranken, die sich aus der mangelnden Interoperabilität zwischen diesen nationalen Systemen ergeben, überwinden lassen und wie die Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in der EU gefördert werden kann. Im Rahmen einer Online-Konsultation sind Sie zur Mithilfe aufgerufen.
Ein Gastbeitrag von RAin Anna Rieder, LL.M.
Zumindest unter dem Weihnachtsbaum des Ausschusses für den Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments werden wir zwei Richtlinien zum öffentlichen Auftragswesen finden.
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Der Ton wird schärfer: Nachdem die EU-Kommission mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von Polen, den Niederlanden, Luxemburg und Slowenien die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG) einforderte und gleichwohl nichts geschah, hat sie nun beim EuGH die Verhängung eines Zwangsgelds gegen diese Länger beantragt: Einen Tagessatz von 70561,92 EUR für Polen, 57324,80 EUR für die Niederlande, 8320,00 EUR für Luxemburg und 7038,72 EUR für Slowenien. Die Richtlinie wurde im August 2009 verabschiedet und war bis zum 20. August 2011 von allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen.
Die Kommission will die zehn Rechtsakte ermitteln, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als größte Belastung empfinden. Sie fordert daher KMU seit dieser Woche in einer Konsultation auf, mitzuteilen, in welchen Bereichen Belastungen für KMU beseitigt werden sollen.
Die Aufgabe des EU-Ausschusses der Regionen (AdR) besteht darin, den Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Rechtsvorschriften der EU einzubringen. EU-Kommission, -Rat und -Parlament müssen den Ausschuss anhören. Am 13.09.2012 hat der AdR eine Stellungnahme (2012/C 277/09) zur geplanten EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe abgegeben, die dem Kommissionsentwurf deutliche Grenzen setzen will.
Die EU-Kommission hatte bereits in ihren Aktionsplänen für eProcurement angekündigt, dass sie selbst für Ausschreibungen der Europäischen Institutionen einen Schritt in Richtung eVergabe vorangehen will, um Mitgliedsstaaten anzuregen, ähnlich zu verfahren. Und tatsächlich hat die Kommission, bislang ohne offizielle Ankündigung, auf einer neuen Webseite ein Registrierungsformular für einen neuen, eigenen eVergabe-Dienst geschaltet.
„Es ist Zeit zu handeln”, wird der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michael Barnier, in einer aktuellen Pressemeldung der Kommission zur eVergabe zitiert. Dem kann man nur zustimmen, denn nach den ursprünglichen Plänen der Kommission sollte die eVergabe bis 2010 in der EU in allen Fällen möglich sein und in der Hälfte der Fälle auch tatsächlich vollelektronisch abgewickelt werden. Erreicht sind 5-10 %. Entsprechend der Vorschläge der Kommission zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien soll die Umstellung nun bis 2016 gelingen. Dazu hat sie aktuell eine Reihe unterstützender Maßnahmen angekündigt.
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Irgendwie hat man den Eindruck, so richtig eilig hat es in Europa niemand mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (2009/81/EG). Nachdem die EU-Kommission im Januar mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, musste sie sich anschließend an das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg wenden. Nun sind Österreich und Polen aufgefordert, endlich ihre Hausaufgaben zu machen.
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Mit der rechtzeitigem Umsetzung der EU-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (Richtlinie 2009/81/EG) tut sich offenbar nicht nur Deutschland schwer: Nachdem die EU-Kommission im Januar dieses Jahres mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, wurden mittlerweile auch das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate Maßnahmen zu melden, die sie zur Umsetzung der Richtlinie ergreifen.
Die EU-Kommission hat am 26. April deutsche Sektorenauftraggeber im Bereich der konventionellen Energien teilweise von der Anwendung des Vergaberechts freigestellt. Erfasst sind insbesondere öffentliche Aufträge zum Anlagenbau und -Kauf sowie zum -Betrieb oder -Wartung.
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Der Markt wird´s schon richten – die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Verbesserung der Geschäftschancen von EU-Unternehmen bei öffentlichen Vergabeverfahren auf internationalen Märkten vorgelegt. Man will die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte weltweit und einen fairen Zugang europäischer Unternehmen zu diesen Märkten. Die Kommission versteht dies allerdings nicht als Einbahnstraße: Auch umgekehrt will man sicherstellen, dass alle Unternehmen aus Drittländern zu gleichen Bedingungen am öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU teilnehmen können.
Heute, am 21.03.2012, wurde die “Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge” im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die neuen EU-Schwellenwerte morgen in Kraft.
Erst der Widerstand gegen die Ausweitung des Euro-Rettungsschirmes, jetzt der EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe: Deutschland probt in angenehm ungewohnter Manier den Aufstand: Der Bundesrat hat in seiner seiner 893. Sitzung am 2. März 2012 gemäß Artikel 12 b EUV beschlossen, eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag der EU-Kommission zu erheben, mit dem diese einen Rechtsrahmen für Konzessionsvergaben setzen will.
Nach den GRÜNEN lehnt auch die SPD-Bundestagsfraktion den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe ab. An der kommunalen Selbstverwaltung bei Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Rettungsdiensten und weiteren Bereichen sollen keine Änderungen vorgenommen werden, so die Fraktion.
Die Bundesregierung soll ein klares Signal zur kommunalen Daseinsvorsorge setzen und daher im Europäischen Rat auf eine Ablehnung des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe hinwirken. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/8768), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.
Am 20. Dezember letzten Jahres hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien vorgestellt. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat dazu nun kritisch Stellung genommen. Am Freitag berät übrigens der Bundesrat über den Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe – brisant: Der Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben. Sie sind der Auffassung, dass die EU gar nicht zuständig ist, da der Vorschlag mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht im Einklang stehe.
Immer wieder interessant, was die EU-Kommission so alles wissen möchte: So hat die Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien, Direktion C, Politikkoordinierung und Strategie, aktuell einen Studie zur “Quantifizierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Erforschung und Entwicklung (F&E) von IKT-Lösungen in Europa“ vergeben (Ted-Dok.-Nr. 2012/S 37-058843).
Die EU-Kommission, GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen Auftrag zur Aktualisierung und Modernisierung ihrs Berichts über das Fallrecht des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Gerichts im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen vergeben. Die Kommission selbst bezeichnet diese, rein interne, Arbeitsgrundlage als „eines der wichtigsten Arbeitswerkzeuge, die Anwälten für das öffentliche Beschaffungswesen, die in der Direktion C Vergabewesen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen beschäftigt sind, zur Verfügung stehen“.
Man mag es kaum glauben: Noch eine Studie der EU-Kommission zum Öffentlichen Auftragswesen? Noch eine zur eVergabe? Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen hat am 7. Februar einen Auftrag im Wert von 606.657 EUR zur “Messung und Benchmarking im elektronischen Beschaffungswesen” vergeben (TED Dokument 2012/S 25-039715). Das Beste daran: Wir kennen Grünbücher und Weißbücher. Derer hatten wir gerade von EU-Seite genügend zum Vergaberecht. Das sieht wohl auch die Kommission so, weshalb wesentliches Ziel des Auftrags “die Erstellung eines Goldenen Buches” über das elektronische Beschaffungswesen ist. Der eVergabe ist spätestens dann wohl endgültig nicht mehr zu helfen.
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