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Die IT-Sicherheit in Deutschland ist in Gefahr! Daher ist die durch den „No Spy“-Erlass in der durch die Handreichungen vom 19.08.2014 und 17.03.2016 klargestellten Vorgehensweise zwingend im Rahmen von Vergabeverfahren zu berĂŒcksichtigen: Den gesamten Beitrag lesen »
Die Kritik blieb nicht ungehört: Um die bĂŒrokratischen Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber deutlich zu reduzieren, hat die nordrhein-westfĂ€lische Landesregierung eine Vereinfachung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) beschlossen. So soll kĂŒnftig nur der Gewinner der Ausschreibung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz erforderlichen Nachweise und ErklĂ€rungen vorlegen (Bestbieterprinzip). Alle ĂŒbrigen Bieter sind davon befreit. Den gesamten Beitrag lesen »
Es hat etwas gedauert, aber nun steht die Webseite: Die neue Einheitliche EuropĂ€ische EigenerklĂ€rung (EEE) kann ĂŒber einen Online-Dienst der EU-Kommission ausgefĂŒllt werden. Dieser fĂŒhrt die Nutzer Schritt fĂŒr Schritt durch die EEE-Erstellung (dann wohl die „EEEE“). Diese kann dann als PDF und in weiteren Formaten abgerufen werden. Sie finden den Dienst hier. Dass die EEE nach wie vor mehr Fragen als Antworten aufwirft, zeigt auch eine Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Bewerber und Bieter können sich zum Nachweis ihrer Eignung grundsĂ€tzlich auf die KapazitĂ€ten anderer Unternehmen stĂŒtzen (Eignungsleihe). Diese Regel kennt aber Ausnahmen. So können der Auftragsgegenstand und die damit verfolgten Ziele derart besonders sein, dass eine Eignungsleihe nur dann möglich ist, wenn das Drittunternehmen unmittelbar und persönlich an der AuftragsausfĂŒhrung beteiligt ist, so der EuGH. Den gesamten Beitrag lesen »
Der 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) findet vom 6. bis 7. Oktober statt, abermals im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Merken Sie sich den Termin bitte schon vor!
Geht es nach der 2. Vergabekammer des Bundes so ist der Abschluss unbefristeter VertrÀge grundsÀtzlich unzulÀssig. Anders sieht dies anscheinend der EuropÀische Gerichtshof. Doch wer hat nun recht?
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Heute, am 14. April 2016, ist die VerkĂŒndung der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016 im Bundesgesetzblattausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624, erfolgt. Damit tritt die vollstĂ€ndige Modernisierung (Gesetz, Verordnung, VOB/A-EU) des deutschen Vergaberechts am kommenden Montag, dem 18.04.2016 in Kraft. Ăbrigens im Gegensatz zur letzten groĂen Reform von 2009 fristgerecht. Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) bietet Ihnen Praxisseminare zu den Neuerungen an, fĂŒr Beschaffer und fĂŒr Bieter und speziell zur e-Vergabe.
In dieser Entscheidung setzt sich die Vergabekammer Bund mit den Tatbestandsvoraussetzungen der neuen VertragsĂ€nderungsregelung im Fall des Auftragnehmerwechsels nĂ€her auseinander. Ausgangspunkt ist naturgemÀà noch die Richtlinienvorschrift im Wege der Vorwirkung. Wegen der ĂŒberwiegenden Ăbereinstimmung im Wortlaut zwischen Richtlinie und GWB 2016 enthĂ€lt die Entscheidung jedoch viele interessante Aspekte zur zukĂŒnftigen Anwendung der Neuregelung.
Nachdem der IT-Planungsrat am vergangenen Donnerstag in Hannover die Anwendung von neuen Bedingungen der öffentlichen Hand fĂŒr Kauf undInstandhaltung von Hardware empfohlen hat, wurden diese am Freitag, 18. MĂ€rz, auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung fĂŒr Informationstechnik veröffentlicht.
Wie berichtet, stimmte der Bundestag der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) am 29.02. zu. Der Ball, ob die Umsetzung der EU-Vergaberechtsrichtlinien 2014Â in Deutschland pĂŒnktlich zum 18. April 2016 abgeschlossen sein wird, lag nunmehr beim Bundesrat. Der gab nun am Freitag, dem 18. MĂ€rz, seinen Segen dazu. Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18. April nichts mehr im Wege.
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Der Bund will bis 2030 insgesamt 264,5 Milliarden Euro in StraĂen, Schienen und WasserstraĂen investieren. Dies erklĂ€rte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) am gestrigen Mittwochabend im Ausschuss fĂŒr Verkehr und digitale Infrastruktur bei der PrĂ€sentation des ersten Entwurfs des Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030).
Kurz und bĂŒndig ging es am Montagabend im Bundestag zu. Um 20:19 Uhr stimmte der Bundestag dem Kabinettsbeschluss zur Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) auf Empfehlung des Ausschusses zu.
Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die KapazitĂ€ten anderer Unternehmen stĂŒtzen (Eignungsleihe), mĂŒssen vor dem Zuschlag z.B. weder einen Kooperationsvertrag mit diesen Unternehmen abschlieĂen noch eine gemeinsame Gesellschaft grĂŒnden. Solche einschrĂ€nkenden (Form-)Vorgaben in den Vergabeunterlagen zum Nachweis bei der Eignungsleihe verstoĂen gegen europĂ€isches Vergaberecht, so der EuGH. Den gesamten Beitrag lesen »
Am 28. April 2016 findet in Berlin der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt fĂŒnf Workshops werden relevante und aktuelle Themen zur Beschaffung von IT-Leistungen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen fĂŒr die Vergabepraxis gegeben. Im Vorfeld der Konferenz möchten wir Ihnen einen Workshops vorstellen: âNeues zur Eignung nach der VgV 2016 â Anforderungen an Unternehmenâ
Heute wurde das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz, kurz VergRModG) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 8, Ausgabetag 23. Februar 2016, S. 203, veröffentlicht.
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Das OLG DĂŒsseldorf legt nach und unser Autor auch. Hatten die Richter bereits in der Entscheidung vom 21.10.2015 (VII-Verg 28/14, Vergabeblog.de vom 10/12/2015, Nr. 24401) die HĂŒrde an den BewertungsmaĂstab hoch gelegt, bekrĂ€ftigen sie ihre (strenge) Rechtsauffassung nun mit diesem weiteren Beschluss. Folge ist, dass u.a. die UfAB VI teilweise neu geschrieben werden muss.
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Auf der Zielgeraden: Die Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), aus der Feder des Bundeswirtschaftsministeriums ist dem Bundestag zur Beschlussfassung ĂŒberwiesen worden.
Bund, LĂ€nder und Gemeinden geben jĂ€hrlich rund 20 Milliarden Euro fĂŒr Informations- und Kommunikationstechnik und damit verbundene Dienstleistungen aus. Eine optimale Bedarfsdeckung bei vergaberechtlich einwandfreien Verfahren ist dabei eine ganz besondere Herausforderung: Vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, den begrenzten Möglichkeiten einer Nachlieferung bis zur Frage, ob Daten nicht einfach âinhouseâ weiterverarbeitet werden können. Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen beantwortet der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 28. April 2016 in Berlin-Mitte!
Neben diesen âKlassikernâ der IT-Vergabe steht der Kongress ganz im Zeichen der aktuellen Reformen und Neuerungen: Neues Vergaberecht, neue EVB-IT und neue UfAB VI, die Ihnen aus erster Hand von hochkarĂ€tigen Referenten aufbereitet werden. Gleichzeitig blicken wir ĂŒber den Tellerrand und beleuchten Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen in Zeiten von Safe-Harbor-Urteil und neuer EU-Datenschutzgrundverordnung.
Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) vermittelt damit wie keine zweite Fachtagung ein ebenso aktuelles wie umfassendes Gesamtbild der IT-Beschaffung! Und das, so wie Sie uns kennen, zu einem fairen Preis!
Nach Auffassung der VK Sachsen sind die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) nicht als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts anzusehen.