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Die Öffentlichkeit soll nach dem Willen der Bundesregierung bei der Planung von Großvorhaben künftig stärker beteiligt werden. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung
von Planfeststellungsverfahren“ (17/9666) hervor, über den der Bundestag in erster Lesung beraten hat. Vorgesehen ist dazu eine Änderung im Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers dazu soll indes nicht eingeführt werden.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Kartellverbot und die Missbrauchsaufsicht auch auf die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Versicherten sowie für Abreden und Vereinbarungen zwischen den Kassen gelten.
Es war wahrlich eine “Große” Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7426) zur nachhaltigen Beschaffung und den diesbzgl. Plänen der Bundesregierung, entsprechend umfangreich und dabei auffallend detailliert fällt die Antwort aus. Von Zielkonflikten, keiner Notwendigkeit einer weiteren Verrechtlichung bis zur konkreten Angabe der Anzahl in diesem Sinne fachkundiger Mitarbeiter in den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung – die interessantesten Fragen&Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.
Die Bundesregierung erstellt ihre Gesetzentwürfe nach eigenen Angaben „grundsätzlich selbst“. Dies schließe im Einzelfall nicht aus, dass sie sich „in ausgewählten Fällen, insbesondere in fachlich komplexen Bereichen, die das Wissen einer Vielzahl von Beteiligten sowie eine zeitnahe Erledigung erfordern und deswegen ihre Kapazitätsgrenzen übersteigen, des Sachverstandes externer Dritter bedient“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9266) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9026).
Die derzeit absehbaren Gesamtkosten für die Verlagerung der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin werden nach Angaben des Vertrauensgremiums des Bundestags-Haushaltsausschusses bei mindestens 1,3 Milliarden Euro liegen. Der Bundesrechnungshof erwarte Gesamtkosten von 1,55 Milliarden Euro, heißt es in dem als Unterrichtung (17/8800) vorgelegten Bericht über die Tätigkeit des Vertrauensgremiums im Zeitraum September 2009 bis Dezember 2011. Zur Erinnerung: Im Jahr 2005 waren dafür einmal rund 720 Mio Euro veranschlagt.
Im Jahr 2010 sind in Schienenprojekte nach dem geltenden Bedarfsplan 1,73 Mrd. Euro investiert worden; davon wurden 1,1 Mrd. Euro aus Bundesmitteln inklusive der Einnahmen aus der Lkw-Maut finanziert. Das geht aus dem Verkehrsinvestitionsbericht 2011 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (17/8700) vorgelegt hat. Darüber hinaus seien Bundesmittel in Höhe von rund 537 Mio. Euro für die Konjunkturpakete I (370 Mio. Euro) und II (167 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt worden. Den gesamten Beitrag lesen »
Angesichts nicht selten gleich in Millionenhöhe aus dem Ruder laufenden öffentlichen Bahnprojekten fällt es nicht gerade leicht, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (17/8213) zu akzeptieren: Danach seien die Kostensteigerungen bei Bahnprojekten „zu einem großen Teil durch allgemeine Baupreissteigerungen verursacht“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter schreibt, betreffen die Kostensteigerungen in anderen Fällen inhaltliche Änderungen an den Projekten.
Insofern müsste man dann aber wohl Fehler bei der Planung einräumen. In der Antwort (17/8287) wird auf verschiedene Bahnprojekte detailliert eingegangen.
Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren.
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Am 31. Dezember 2011 endete nach knapp drei Jahren Laufzeit planmäßig das IT-Investitionsprogramm des Bundes, das im Rahmen des “Gesetzes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” (sog. Konjunkturpaket II) von der Bundesregierung beschlossen wurde. Zur Unterstützung der IKT-Wirtschaft wurden in allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden 476,8 Mio Euro in die Modernisierung der Informationstechnik des Bundes investiert. Rund 800 Unternehmen haben davon profitiert.
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Lehren aus Stuttgart 21? Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben ein Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums werde gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, so die Regierung in ihrer Antwort (17/8274) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8118) zur „Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturmaßnahmen und beim Bau von Industrieanlagen“. Danach soll mit dem geplanten Gesetz eine Regelung für eine „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ in das Verwaltungsverfahrensgesetz eingeführt werden. (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz)
Eine kurze Meldung ist es allemal wert: Um Doppelstrukturen zu vermeiden soll die Informationstechnik im Bereich des Bundesministeriums des Innern “überprüft” werden. Dies erklärte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) letzten Donnerstagmorgen im Haushaltsausschuss bei den Beratungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Etat des Ministeriums.
Ohne große Änderung hat vergangenen Mittwoch der Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) den Haushaltsausschuss passiert. Für den Etatentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP; die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Die Sprecher der Koalition wiesen darauf hin, dass sich bei dem Verkehrs- und Bauetat um den größten Investitionshaushalt des Bundes handele.
Durch das ELENA-Verfahren (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren) sollte ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und einer elektronischen Signatur erbracht werden. Nachdem die Einführung zunächst auf 2014 verschoben werden sollte, einigten sich BMWi und BMAS im Juli darauf, ELENA einzustellen. In der Antwort der Bundesregierung (17/6864) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/6747) nach den bisher aufgelaufenen Kosten, heißt es, diese “sieht sich nicht in der Lage, die Gesamtkosten des ELENA-Verfahrens […] anzugeben.” Die Umsetzungsschwierigkeiten bei ELENA bestätigen nach Ansicht der Regierung die Notwendigkeit effektiver IT-Steuerungsstrukturen in Bund und Ländern und auch in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern.
Ausweislich des vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten 23. Subventionsberichts der Bundesregierung sinken die Subventionen des Bundes im Berichtszeitraum 2009 bis 2012 ausgehend vom krisenbedingt hohen Niveau des Jahres 2009 (rund 28,5 Mrd. €) deutlich um rund 6 Mrd. € auf 22,6 Mrd. €. Der Anstieg der Subventionen sei nur temporär gewesen, da die wichtigsten Stützungsmaßnahmen befristet gewesen seien. Die Subventionsentwicklung leiste somit einen deutlichen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, so das BMF.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhält einen neuen Dienstsitz. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat den Zuschlag für den Bau des neuen Gebäudes im Berliner Regierungsviertel, vis-à-vis zum Kanzleramt, erteilt. Den Auftrag erhält ein Konsortium unter Führung der Unternehmen BAM Deutschland AG und Amber GmbH. Damit wird zum ersten Mal in Deutschland ein ziviles Bundesgebäude als Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) gebaut und betrieben. Der private Partner ist dabei für den reibungslosen Betrieb, die Unterhaltung und Instandhaltung des gesamten Gebäudes verantwortlich.
Die Bundesregierung plant nicht, Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich zu machen. Die Wahrung des Geheimwettbewerbs sowie der Schutz von Produktions- und Geschäftsgeheimnissen seien tragende Grundsätze des Vergabewesens und „daher nicht zu verändern“. Die bei ÖPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen würden ordnungsgemäß im Bundeshaushalt ausgewiesen. Hierbei handele es sich weder um eine verdeckte Staatsverschuldung noch um eine Umgehung der Verschuldungsobergrenze, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz)
Im Haushalt 2011 hat die Bundesregierung die Bundesmittel der Städtebauförderung gegenüber 2009 um ein Fünftel von 570 auf 455 Mio. Euro gekürzt. Gleichwohl bekennt sich der Bund „ausdrücklich zur Fortsetzung der Städtebauförderung“ und will die Städte und Gemeinden auch künftig bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandels „im Rahmen des haushaltsmäßig Möglichen“ unterstützen.
Das ist uns im Vergabeblog zumindest der Erwähnung wert: Die Web-Auftritte der Bundesregierung sollen technisch, gestalterisch und funktionell auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Dazu hat das Bundespresseamt (BPA) einen umfassenden, auf vier Jahre angelegten Rahmenvertrag vergeben. Neben klassischen Webauftritten steht dabei auch das Thema “Social Media” im Pflichtenheft.
Ein Plädoyer für den Einsatz von sog. Open Source Software (OSS) in der Bundesverwaltung lässt sich aus der Antwort der Bundesregierung (17/5730) auf die diesbzgl. Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündis90/Die Grünen (17/5589) nicht gerade ableiten. Die GRÜNEN hatten u.a. wissen wollen, ob die Regierung plant, die ”ohnehin bereits marktbeherrschende Stellung von Microsoft Office und Microsoft Windows weiter zu fördern, indem sie diese Software zur in der Bundesverwaltung standardisierten Software erklärt”. Anlass der Anfrage war die Rückumstellung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amts auf Microsoft Produkte.