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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom 29.04.2016 bestätigt, dass der Ausschluss der Angebote der DB Regio AG vom Vergabeverfahren „Stuttgarter Netze“ rechtmäßig war.
Bietergemeinschaften kommen auch zwischen konkurrierenden Unternehmen in Betracht, allerdings sollten sich Vergabestellen die Gründe der Zusammenarbeit regelmäßig im Rahmen einer Eigenerklärung erläutern lassen.
Die Wahl des richtigen Preistyps ist entscheidend für die Form und den Umfang einer späteren Preisprüfung. Der öffentliche Auftraggeber muss genau wissen, welchen Preistyp er für einen bestimmten Auftrag ansetzen kann – aber auch der Auftragnehmer sollte die Anwendung und Abgrenzung der unterschiedlichen Preistypen kennen und nachvollziehen können. Den gesamten Beitrag lesen »
Das OLG Celle stellt kaum zu erfüllende Substantiierungsanforderungen bei einer Aufhebung eines Vergabeverfahrens wegen fehlender Finanzierbarkeit – Aufhebung wegen fehlender Wirtschaftlichkeit liegt erst ab einer Überschreitung von 20 % nahe – zur Zulässigkeit von Feststellungsanträgen. Den gesamten Beitrag lesen »
Geht es nach der 2. Vergabekammer des Bundes so ist der Abschluss unbefristeter Verträge grundsätzlich unzulässig. Anders sieht dies anscheinend der Europäische Gerichtshof. Doch wer hat nun recht?
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Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen eines Landkreises an ein öffentliches Krankenhaus von der Pflicht zur Anmeldung bei der EU-Kommission befreit sind. Den gesamten Beitrag lesen »
Heute, am 14. April 2016, ist die Verkündung der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung vom 12. April 2016 im Bundesgesetzblattausgabe Nr. 16 vom 14. April 2016, BGBl. I S. 624, erfolgt. Damit tritt die vollständige Modernisierung (Gesetz, Verordnung, VOB/A-EU) des deutschen Vergaberechts am kommenden Montag, dem 18.04.2016 in Kraft. Übrigens im Gegensatz zur letzten großen Reform von 2009 fristgerecht. Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) bietet Ihnen Praxisseminare zu den Neuerungen an, für Beschaffer und für Bieter und speziell zur e-Vergabe.
Vortrag nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung verletzt grundsätzlich die allgemeine Verfahrensförderungspflicht und ist deshalb in der Regel nicht mehr zu berücksichtigen. Das OLG Düsseldorf führt mit seiner aktuellen Entscheidung Den gesamten Beitrag lesen »
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Der Beachtung der vergaberechtlichen Pflichten kommt im Zuwendungsverhältnis eine überragende Bedeutung zu. Allzu oft ist sich der Zuwendungsempfänger den Konsequenzen bei Vergabeverstößen nicht hinreichend bewusst. Dies ist bedauerlich, weil ihn insofern eine Holschuld trifft.
In dieser Entscheidung setzt sich die Vergabekammer Bund mit den Tatbestandsvoraussetzungen der neuen Vertragsänderungsregelung im Fall des Auftragnehmerwechsels näher auseinander. Ausgangspunkt ist naturgemäß noch die Richtlinienvorschrift im Wege der Vorwirkung. Wegen der überwiegenden Übereinstimmung im Wortlaut zwischen Richtlinie und GWB 2016 enthält die Entscheidung jedoch viele interessante Aspekte zur zukünftigen Anwendung der Neuregelung.
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer erfolgreichen sofortigen Beschwerde gegen die für notwendig erklärte Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch den Antragsgegner. Die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners wurde nach Würdigung des Einzelfalles abgelehnt. Der erläuterte Beschluss zeigt mustergültig die Entscheidungsprämissen zur Lösung dieser Rechtsfrage auf.
3,5 Monate Rüstzeit sind für einen Abfallsammelauftrag ausreichend. Die öffentliche Hand kann in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit den Beschaffungsgegenstand frei bestimmen. Sie ist nicht verpflichtet, legal erworbene Wettbewerbsvorteile zu egalisieren oder für gleiche Ausgangsbedingungen für alle Bieter zu sorgen.
Auftraggeber behalten sich manchmal vor, bestimmte Erklärungen oder Nachweise erst nach Angebotsabgabe anzufordern. Nicht selten bestimmen sie dann eine Frist zur Vorlage von sechs Kalendertagen. Nach einer jüngeren Entscheidung des OLG Celle ist hier Vorsicht geboten.
Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe), müssen vor dem Zuschlag z.B. weder einen Kooperationsvertrag mit diesen Unternehmen abschließen noch eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Solche einschränkenden (Form-)Vorgaben in den Vergabeunterlagen zum Nachweis bei der Eignungsleihe verstoßen gegen europäisches Vergaberecht, so der EuGH. Den gesamten Beitrag lesen »
Am 28. April 2016 findet in Berlin der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt fünf Workshops werden relevante und aktuelle Themen zur Beschaffung von IT-Leistungen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Vergabepraxis gegeben. Im Vorfeld der Konferenz möchten wir Ihnen einen Workshops vorstellen: “Neues zur Eignung nach der VgV 2016 – Anforderungen an Unternehmen”
Das OLG Düsseldorf legt nach und unser Autor auch. Hatten die Richter bereits in der Entscheidung vom 21.10.2015 (VII-Verg 28/14, Vergabeblog.de vom 10/12/2015, Nr. 24401) die Hürde an den Bewertungsmaßstab hoch gelegt, bekräftigen sie ihre (strenge) Rechtsauffassung nun mit diesem weiteren Beschluss. Folge ist, dass u.a. die UfAB VI teilweise neu geschrieben werden muss.
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Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer nicht präkludiert. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind Den gesamten Beitrag lesen »
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Zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Bieters aus § 241 Abs. 2 BGB wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen Rücksichtnahmepflichten durch Zuschlag bei rechtlich erheblichem Kalkulationsirrtum im Angebot des Bieters.
Bund, Länder und Gemeinden geben jährlich rund 20 Milliarden Euro für Informations- und Kommunikationstechnik und damit verbundene Dienstleistungen aus. Eine optimale Bedarfsdeckung bei vergaberechtlich einwandfreien Verfahren ist dabei eine ganz besondere Herausforderung: Vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, den begrenzten Möglichkeiten einer Nachlieferung bis zur Frage, ob Daten nicht einfach “inhouse” weiterverarbeitet werden können. Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen beantwortet der 1. IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 28. April 2016 in Berlin-Mitte!
Neben diesen “Klassikern” der IT-Vergabe steht der Kongress ganz im Zeichen der aktuellen Reformen und Neuerungen: Neues Vergaberecht, neue EVB-IT und neue UfAB VI, die Ihnen aus erster Hand von hochkarätigen Referenten aufbereitet werden. Gleichzeitig blicken wir über den Tellerrand und beleuchten Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen in Zeiten von Safe-Harbor-Urteil und neuer EU-Datenschutzgrundverordnung.
Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) vermittelt damit wie keine zweite Fachtagung ein ebenso aktuelles wie umfassendes Gesamtbild der IT-Beschaffung! Und das, so wie Sie uns kennen, zu einem fairen Preis!