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Die durch eine Auflage im Zuwendungsbescheid geregelte Verpflichtung des Zuwendungsnehmers zur Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
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Das Kammergericht hat entschieden, dass der Auftraggeber einen Bieter auf offensichtliche Eintragungsfehler in einer formularmäßigen Erklärung (hier: Erklärung zu nach Landesrecht verpflichtenden Frauenförderungsmaßnahmen) unmissverständlich hinweisen und ihm Gelegenheit zur Berichtigung geben muss. Die Verortung dieser Pflicht bei der Angebotsaufklärung wirft Abgrenzungsfragen zum Nachverhandlungsverbot auf.
Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine „Jahrhundertaufgabe“. Städte und Gemeinden sehen sich in der täglichen Praxis dieser Aufgabe gegenüber, die auch rechtlich kaum zu unterschätzende Schwierigkeiten mit sich bringt. Insbesondere die Beschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge ist eine der dringendsten Fragen der vergabe- und verwaltungsrechtlichen Praxis. Der Beitrag möchte zeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, und ob sich diese gegebenenfalls auch zwangsweise durchsetzen lassen.
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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-E)[1], mit dem die neuen EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden sollen, erfolgte im Windschatten der strategischen Ausrichtung des neuen europäischen Vergaberechts „Europa 2020“ für ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zur Unterstützung gemeinsamer gesellschaftlicher Ziele, so ganz nebenbei eine Zäsur, die das bisherige deutsche Verständnis über die Nutzung des Wettbewerbs beim öffentlichen Einkauf auf den ersten Blick völlig veränderte.
Da vom Verordnungsgeber nicht ausreichend geprüft worden ist, ob mehrere Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr in NRW als repräsentativ festgelegt werden können, ist die zugrundeliegende Verordnung nichtig. Solange keine rechtmäßige Verordnung erlassen wird, dürfen bzw. müssen Aufgabenträger daher keine entsprechende ÖPNV-Tariftreueerklärung verlangen. Den gesamten Beitrag lesen »
Das Verhandlungsverfahren darf nicht mit der Begründung gewählt werden, dass tatsächliche Unklarheiten und der Umgang damit mit den potentiellen Bietern besprochen und verhandelt werden sollen. Auch vor der Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ist Vergabereife herzustellen.
Nach der Rechtsschutz-RL 89/665/EWG müssen für den Fall von Verstößen gegen das EU-Vergaberecht oder gegen einzelstaatliche Umsetzungsvorschriften, Möglichkeiten einer wirksamen und raschen Nachprüfung bestehen. Die RL 89/665/EWG belässt den Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Wahl der vorgesehenen Verfahrensgarantien und der entsprechenden Formalitäten. Den gesamten Beitrag lesen »
Fünf weit verbreitete Irrtümer über die Grenzen des Vergaberechts
Kommt die Sprache auf eine Markterkundung, läuten in vielen Vergabestellen die Warnglocken. Es herrscht die Überzeugung vor, eine Markterkundung sei generell unzulässig. Öffentliche Auftraggeber dürften nicht mit einzelnen Unternehmen über Auftragsinhalte oder mögliche Lösungen sprechen. Dies beeinträchtige den Wettbewerb und verletze das Gebot der Gleichbehandlung.
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Eine Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis einer geforderten Betriebsstätte oder der Einhaltung einer maximalen Reaktionszeit genügt nicht, wenn gegen die inhaltliche Richtigkeit und Plausibilität der Eigenerklärung erhebliche Zweifel bestehen.
Wer Nebenangebote zulassen möchte, darf nicht allein den Preis zum Zuschlagskriterium wählen: so schien die Rechtslage nach der Entscheidung des BGH im Januar 2014, welche die damalige Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf bestätigte. Nunmehr jedoch scheint dieses das selbsterwirkte Dogma – erstaunlicherweise bislang weitgehend unbemerkt – wieder zu relativieren. Haben Auftraggeber also wieder mehr Freiheit im Umgang mit Nebenangeboten?
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Bei der Vergabe von Planungsleistungen kommt für die Beurteilung der Eignung der Bewerber den Büroreferenzen und den persönlichen Referenzen des Projektleiters und ggf. des stellvertretenden Projektleiters eine zentrale Bedeutung zu. Nicht eindeutig geklärt war bislang, unter welchen Voraussetzungen sich ein Bewerber auf Referenzen berufen kann, die für ein anderes Architektur- oder Ingenieurbüro erbracht wurden. Zu dieser in der Praxis häufig vorkommenden Konstellation hat die VK Südbayern vor kurzem Stellung bezogen.
Im Vergabeblog lesen – und sehen – Sie es zuerst: Der Bundesrat hat am Freitag, 25. September, zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) Stellung bezogen. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Vergabekammer Südbayern setzt sich in ihrer Entscheidung aus Juli 2015 mit der Frage auseinander, ob die aufgrund einer Änderung des Beschaffungsbedarfs des Auftraggebers erfolgte Aufhebung des Vergabeverfahrens rechtmäßig oder zumindest wirksam ist. Dabei befasst sie sich auch mit dem Verhältnis der vor Zuschlagserteilung durchgeführten Aufhebung zu einer von der Antragstellerin vorgeschlagenen Änderung der Leistung nach Vertragsschluss gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/B.
Hat von mehreren zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern nur ein Bieter ein Angebot abgegeben, kann die Vergabestelle im Verhandlungsverfahren entweder nur mit diesem Bieter verhandeln oder das Vergabeverfahren aufheben, sofern auf dieser Grundlage kein wirtschaftliches Angebot ermittelt werden kann.
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Am 09.09.2015 hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Paolo Mengozzi seine Schlussanträge in dem Vorlageverfahren Regiopost v Stadt Landau gestellt (Az. C-115/14). Das OLG Koblenz hatte dem Europäischen Gerichtshof den vergabespezifischen Mindestlohn nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz zur Bewertung vorgelegt (Beschluss vom 19.02.2014 – 1 Verg 8/13).
“Es fehlt an Europa in dieser Union. Und es fehlt an Union in dieser Union.” leitete Präsident der Kommission Juncker am 9. September seine Rede zur Lage der Union an das Europäische Parlament ein, bevor er sich der aktuellen Flüchtlingsthematik zuwendet.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar.
Der Generalanwalt hat sich zu der Fragestellung geäußert, ob ein öffentlicher Auftraggeber nach Unionsrecht befugt ist, von Bietern und deren Nachunternehmern zu verlangen, dass sie sich verpflichten, einen gesetzlichen Mindeststundenlohn an das Personal zu zahlen.
Das VG Düsseldorf hat das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) dem VerfGH Münster zur Prüfung vorgelegt. Nach Auffassung des VG Düsseldorf ist das TVgG-NRW mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar. Es verpflichtet Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zu zahlen, der in einem sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag vereinbart ist.
Primärer Rechtsschutz bei Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Vergabeschwellenwerte kann regelmäßig – abgesehen von besonderen landesrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, z.B. in Sachsen-Anhalt – vor den ordentlichen Gerichten gewährt werden. Den gesamten Beitrag lesen »
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