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Vergaberechtsfreie Inhouse-Aufträge sind spätestens seit dem Teckal-Urteil des EuGH (Urt. v. 18.11.1999 – C-107/98) von großer praktischer Bedeutung. Zahlreiche öffentliche Auftraggeber nutzen das Inhouse-Geschäft um vergaberechtliche Anforderungen beim Einkauf von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen legal zu vermeiden. Den gesamten Beitrag lesen »
Diesen Titel trägt ein kürzlich erschienener Aufsatz von Dr. jur. Horst Greiffenhagen, Herausgeber des Loseblattwerkes Michaelis/Rhösa, Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen. Der Aufsatz ist beim Bundesverband der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. erschienen und bezieht sich im Untertitel auf die „Anmerkungen zum Urteil des Bundesverwaltunsgerichts vom 13. April 2016 – 8 C 2.15 – zur Marktpreisbildung bei öffentlichen Aufträgen“, Vergabeblog.de vom 17/07/2016, Nr. 26634. Den gesamten Beitrag lesen »
Die Anwendung von § 134 GWB führt nach wie vor zu Praxisproblemen. Die Wartefrist nach § 134 GWB kann laut OLG Düsseldorf nur durch Information an alle nicht berücksichtigte Bieter verlängert werden. Eine derartige Information nur an einen Bieter ist wirkungslos. Erfolgt die Information kurz vor Feiertagen, welche die Warte- und Prüfungsfrist erheblich auf nur noch 4-5 Werktage verkürzt, läuft die Wartefrist nicht an. Den gesamten Beitrag lesen »
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Am 31.08.2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung veröffentlicht, die den 1. Abschnitt der VOL/A ablösen soll. Lesen Sie im zweiten Teil dieses Beitrags, welche Neuerungen sie für Bekanntmachungen und den Versand der Vergabeunterlagen, Eignungs- und Zuschlagskriterien und die e-Vergabe bringt. Den gesamten Beitrag lesen »
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Gegen das verpflichtende Gebot einer produktneutralen Ausschreibung wird auch dann verstoßen, wenn verdeckt ein Leitfabrikat ausgeschrieben wird, weil nur ein einziges Produkt den Vorgaben der Leistungsbeschreibung gerecht wird. Den gesamten Beitrag lesen »
Kann die Schulnotenrechtsprechung trotz des TNS-Dimarso-Urteils des EuGH unter dem novellierten Vergaberecht fortgesetzt werden? – zugleich eine Antwort auf Ortner, Vergabeblog.de vom 25/09/2016, Nr. 27344. Den gesamten Beitrag lesen »
„Nach der Reform ist vor der Reform“ – dieses geflügelte Wort konnte man in vergaberechtlichen Newslettern und Veröffentlichungen der vergangenen Wochen des Öfteren lesen. Der Grund: Die Bundesregierung drückt aufs Tempo und will sich kurz nach Inkrafttreten des neuen Vergaberechts zum 18.04.2016 des nationalen Vergaberechts annehmen. Das Ergebnis ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 31.08.2016 veröffentlichte Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung, die den 1. Abschnitt der VOL/A ablösen soll. Das Papier beschert der Vergabewelt weitere 52 Paragrafen, verordnet dem praktisch bedeutsamen nationalen Vergaberecht ein umfassendes Update und gleicht es in weiten Teilen an die EU-Reform an. Die zehn wichtigsten Neuerungen auf einen Blick: Den gesamten Beitrag lesen »
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Der EuGH hatte über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten mit Bussen in den Vergabeunterlagen vorgeben werden kann, dass der mit der Dienstleistung betraute Betreiber max. 30 % der Leistung (gemessen an den Fahrplankilometern) an Subunternehmer vergeben darf, das heißt im Ergebnis 70 % der Leistungen selbst erbringen muss. Den gesamten Beitrag lesen »
Vergleichsverträge zur Behebung schwerer Störungen des Vertragsverhältnisses unterliegen den gleichen Grenzen für Auftragsänderungen wie alle anderen öffentlichen Aufträge. Ein Vergleichsvertrag zur Behebung einer schweren Störung des Vertragsverhältnisses kann eine unzulässige wesentliche Auftragsänderung darstellen und somit zur Neuausschreibung verpflichten. Den gesamten Beitrag lesen »
Staatliche Förderung ist sowohl für private Unternehmen als auch für öffentliche Träger eine Möglichkeit, Projekte und Investitionsvorhaben nicht vollständig selbst finanzieren zu müssen, sondern als Zuwendungsempfänger von einer Fremdfinanzierung zu profitieren. Sie müssen sich im Rahmen staatlicher Förderprojekte jedoch nicht zuletzt aufgrund der Überlagerung durch europäisches Recht an immer komplexer werdende rechtliche Vorgaben halten. Den gesamten Beitrag lesen »
In einigen Bundesländern existiert unterhalb der Schwelle nicht nur ein Bieterrechtsschutz „light“, sondern auch eine über die VOB/A hinaus konkreter geregelte Aufklärungspflicht bei vermutet unauskömmlichen Angeboten neben der Pflicht zur Dokumentation dieser Aufklärung. Den gesamten Beitrag lesen »
Auch unterhalb des EU-Schwellenwertes ist ein Ausschluss eines Bieters wegen negativer Erfahrungen bei früheren Aufträgen möglich. Hierzu bedarf es einer vom Auftraggeber sorgfältig dokumentierten negativen Prognose. Den gesamten Beitrag lesen »
Ein probates Mittel zur Erkundung des relevanten Bietermarktes für den in Rede stehenden Vergabegegenstand ist der Besuch einer Fachmesse. Hier kann der Auftraggeber mit diversen Unternehmen zur Vorbereitung der Vergabe Gespräche führen oder weitere Termine vereinbaren. Potentielle Bieter haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auch mit ihnen Gespräche führt. Der Auftraggeber kann sich auf einige, wenige Gesprächsteilnehmer beschränken. Den gesamten Beitrag lesen »
Der Anwendungsbereich der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB 2016 ist nicht auf den Katastrophen- und Zivilschutz beschränkt. Werden Leistungen des Rettungsdienstes an anerkannte Hilfsorganisationen übertragen, ist Vergaberecht nicht anwendbar. Ein Verstoß gegen Grundfreiheiten scheidet ebenso aus. Den gesamten Beitrag lesen »
Bei Verwendung eines Punktesystems müssen die Bieter aus dem Vergabeunterlagen klar erkennen können, ob und wie sie mit einer bestimmten Leistung die Höchstpunktzahl erreichen können. Entsprechende Fehler sind für Bieter mangels einer einheitlichen Rechtsprechung und gefestigten Vergabepraxis schwer erkennbar, sodass ihre Rüge nach der Vorabinformation regelmäßig noch rechtzeitig ist. Den gesamten Beitrag lesen »
Ein probates Mittel zur Erkundung des relevanten Bietermarktes für den in Rede stehenden Vergabegegenstand ist der Besuch einer Fachmesse. Hier kann der Auftraggeber mit diversen Unternehmen zur Vorbereitung der Vergabe Gespräche führen oder weitere Termine vereinbaren. Potentielle Bieter haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber auch mit ihnen Gespräche führt. Der Auftraggeber kann sich auf einige, wenige Gesprächsteilnehmer beschränken. Den gesamten Beitrag lesen »
§ 16 Abs. 6 Nr. 1 EG VOB/A a.F. ist grundsätzlich keine bieterschützende Norm. Ausnahmsweise kann sich ein Bieter auf sie berufen, wenn das Angebot in Marktverdrängungsabsicht abgegeben wurde. Dafür trägt der Bieter die Darlegungs-und Beweislast. Den gesamten Beitrag lesen »
Bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich gilt das europäische Primärrecht. Das gilt aber nur, sofern bei diesen Aufträgen ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse festzustellen ist. Dann sind die Grundregeln des AEUV, insbesondere der Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit), sowie die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz zu beachten. Den gesamten Beitrag lesen »
Es gibt keine gesetzliche Vermutung dahingehend, dass die Bildung von Bietergemeinschaften gegen § 1 GWB verstößt. Eine Verfahrensrüge muss regelmäßig vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens erhoben werden. Den gesamten Beitrag lesen »
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hatte im Bundesanzeiger vom 1.07.2016 eine überarbeitete Fassung der VOB/A 1. Abschnitt bekannt gegeben (wir berichteten). Diese war jedoch noch nicht anzuwenden, da der federführende Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beabsichtigte, alle Teile der VOB als Gesamtausgabe “VOB 2016” herauszugeben. Mit Erlass vom 9.9.2016 hatte dann das BMUB den Zeitpunkt zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) auf den 1. Oktober 2016 festgelegt (wir berichteten).